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23.
Eingabe an ein Bezirksamt um Ertheilung der Erlaubniß zum
Wirthschaftsbetrieb.
An
das k. Bez. Amt D. W., den 6. Oktober 18
Gesuch des Bürgers N.
N. zu W. um Ertheil-
ung der Erlaubniß zum
Wirthschaftsbetrieb.
Mit einer Beilage.
Ich beabsichtige, in meinem Haus und anstoßenden
Garten vor dem obern Thor dahier eine Wirthschaft (Aus-
schank von Bier und Wein und Verabreichung von kalten
und warmen Speisen) zu betreiben. Es besteht hier bis
jetzt keine einzige Gartenwirthschaft, und das anliegende
Zeugniß des hiesigen Magistrats thut dar, daß hier wirk-
lich ein Bedürfniß in dieser Hinsicht obwaltet. Da auch, wie
dasselbe Zeugniß bekundet, gegen meine Person und gegen
die Beschaffenheit des Lokales nichts vorliegt, so erlaube ich
mir an k. Bezirksamt die Bitte zu stellen
mir die Erlaubniß zum Betrieb einer Wirthschaft
in der erwähnten Weise und in dem erwähnten
Lokal geneigtest ertheilen zu wollen
und verharre
Kgl. Bezirks-Amts
gehorsamer
N. N.
24.
Rekurs an die kgl. Kreisregierung wegen versagter Wirthschaftsconcession.
An Wetten, den 6 Juni 18
die kgl. Kreisregierung von
Unterfranken und Aschaffen-
burg.
Nekurs des N. N. zu
Stetten.
wegen Versagung der Erlaub-
zum Bierwirthschaftsbetrieb.
Das kgl. Bezirksamt G. hat unterm 28. v. M. meine
Bitte, hier in meinem Haus Nr. 25 eine Bierwirthschaft be-