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F. Briefe in Geld-, Wechsel-, und Staatspapierangelegenheiten.
461.
Höfliche Mahnung durch bloße Angabe des Saldo.
Zu unsern Bedauern haben Sie uns seit unserer letzten
Sendung vom 20. v. ganz ohne Ihre geehrten Aufträge ge-
lassen, weshalb wir uns erlauben, uns in Ihr Andenken zu-
rückzurufen. Wir überreichen Ihnen unser neuestes Preisver-
zeichniß und hoffen, daß Ihnen dasselbe Veranlassung zu neuen
Bestellungen geben wird.
Mit dem Abschluß unserer Bücher beschäftigt, finden wir
auf Ihrem Conto einen Saldo von Mk. 450 und bitten Sie,
uns wissen zu lassen, ob Sie denselben gleichmäßig vorge-
tragen haben.
Hochachtung 2c.
462.
Ausgesprochene Bitte um Zahlung.
Wir hatten zuletzt im August das Vergnügen, an Sie zu
schreiben und danken Ihnen für die seitdem vollzogene Einlös-
ung unserer Tratte von Mk. 640.
Zur Erneuerung Ihrer Aufträge übersenden wir Ihnen
unsern Preis-Courant, in dem Sie gewiß manches finden dürften,
wovon Sie jetzt Gebrauch machen können. Zugleich hoffen wir,
eine Abschlags-Zahlung auf unser Guthaben, das Mk. 1100
beträgt, zu erhalten und empfehlen uns in dieser Erwartung
mit Ergebenheit rc.
463.
Nachdrücklichere Mahnung.
Bei Durchsicht meiner Bücher finde ich, daß der Betrag
Ihrer Rechnung von Mk. 685 noch offen steht, obgleich die
festgesetzte Zahlungsfrist längst vorüber ist. Ich ersuche Sie
daher freundlichst, mir den Betrag baldigst zukommen zu lassen.
Bei Ihrer sonst gewohnten Pünktlichkeit muß ich annehmen, daß
die Berichtigung dieses Postens nur in Folge eines Versehens
unterblieben ist, und daß Sie deshalb gerne meiner Bitte will-
fahren. Noch besonders ersuche ich Sie freundlichst, mich mit