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die wünschenswerthen Erleichterungen zu gewähren, und so sind
wir auch mit der in Ihrer Zuschrift vom .. gewünschten Verlänger-
ung des Zahlungstermins für den Betrag unserer Faktura ein-
verstanden. Um Ihnen ferner zu zeigen, wie gerne wir Ihnen
gefällig sind, und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Um-
stände wollen wir sogar auf Berechnung der Zinsen verzichten,
ohne jedoch damit eine Consequenz für künftige ähnliche Fälle
aufstellen zu wollen.
G. Erkundigungen.
Die oben schon empfohlene Vorsicht ist bei Briefen dieser
Art ganz besonders geboten: man wünscht, durch einen solchen
Brief Auskunft zu erhalten über die Solidität eines Mannes
oder Hauses, über seine Creditwürdigkeit u. dgl. Vor Allem
muß man also darauf Bedacht nehmen, sich um die Auskunft
an die richtige Persönlichkeit zu wenden, d. h. an Jemanden,
der das Gewünschte wissen und beurtheilen kann, der es dem
Anfragenden auch mitzutheilen geneigt sein mag, und von dem
man annehmen kann, daß er über die Anfrage reinen Mund
hält. Sodann überlege man sich die Ausdrücke, in welchen
man die Anfrage stellt, weil ein Wort zu viel gesagt, mitunter
recht verdrießliche Folgen haben kann; man vergesse auch nicht
beizufügen, daß man auf Discretion rechne, wie man andrer-
seits solche dem Befragten zusichert, um denselben zu bewegen,
daß er möglichst ohne Zurückhaltung den gewünschten Aufschluß
ertheile. Will man recht vorsichtig sein, so nennt man den
Namen des Mannes oder Hauses, worüber man Aufschluß
wünscht, in dem Brief gar nicht, sondern schreibt ihn entweder
unten an den Rand, wo er leicht abgetrennt werden und also,
wenn der Empfänger den Brief aufhebt, nicht später von Un-
befugten gelesen werden kann, oder man legt ihn (ohne Unter-
schrift) auf einem eigenen Zettel dem Brief bei. In ähnlicher
Weise wird natürlich auch die Antwort auf die Anfrage vor-
sichtig abzufassen sein, um so mehr, als es unangenehme Folgen
haben könnte, wenn der Anfragende auf die ertheilte Auskunft
hin sich zu Maßnahmen veranlaßt sähe, die ihn später gereuen.
Um sich dagegen zu verwahren, daß man später hiewegen in
Anspruch genommen werde, fügt man der Auskunft die Worte
„ohne mein Präjudiz“ oder „ohne meine Verantwortlichkeit"“
bei. Weiß man keine bestimmten Thatsachen anzugeben, sondern