Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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auf solche Personen abgeben, die ihnen schuldig sind; hat man 
sich aber vorher nicht auch zu einer Wechselverbindlichkeit ver- 
pflichtet, so ist man nicht schuldig, einen solchen Wechsel anzu- 
nehmen; hat man ihn aber angenommen, so ist man Wechsel- 
schuldner und muß zahlen nach der Strenge des Wechsel- 
rechts. 
Finden sich auf einem Wechsel Unterschriften von Personen, 
die eine Wechselverbindlichkeit überhaupt nicht oder nicht mit 
vollem Erfolg eingehen können, so hat dieses auf die Verbind- 
lichkeit der übrigen Wechselverpflichteten keinen Einfluß. 
§ 3. In der Regel werden die Wechsel auf Oktavblätter 
der Längseite nach geschrieben, oder vielmehr lithographirt oder 
gestochen, denn jedes bedeutende Handlungshaus hat Wechsel- 
formulare, in welchen die Formeln bereits ausgefüllt sind, bis 
auf das, was sich mit jedem Wechsel ändert. Man kann solche 
Formulare, auf welchen der Name des Ausstellers fehlt, auch 
leicht zu kaufen bekommen. 
§ 4. Wesentliche Erfordernisse des gezogenen Wech- 
sels sind: 1) Daß der Name „Wechsel“, oder wenn der Wechsel 
in einer fremden Sprache ausgestellt ist, ein dem Worte „Wechsel“ 
entsprechender Ausdruck im Wechsel aufgenommen wird; 2) die 
Angabe der zu zahlenden Geldsumme; 3) der Name oder die 
Firma Desjenigen, an den oder auf dessen Auftrag (Ordre) ge- 
zahlt werden soll (Remittent); 4) die genaue Bestimmung der 
Zahlungszeit; dieselbe kann für die gesammte Geldsumme nur 
eine und dieselbe sein; 5) die Unterschrift des Ausstellers mit 
seinem Namen oder seiner Firma (Trassant); 6) Angabe des Orts, 
des Monatstags und des Jahres der Ausstellung; 7) der Name 
der Person oder Firma, welche die Zahlung leisten soll (Bezogener, 
Trassat); 8) die Angabe des Orts, wo die Zahlung geschehen soll. 
In folgendem Schema haben wir mit den entsprechenden 
Ziffern auf alle diese Erfordernisse hingewiesen. 
Nürnberg, den 3. September 1884.6) Gut für 600 Mk. 
Zwei Monate nach heutet) zahlen Sie gegen diesen Prima= 
Wechsel 1) an die Ordre des Herrn Franz Kaußalann die Summe 
von Sechshundert Mark.), den Werth in Rechnung und 
stellen ihn auf Rechnung laut Bericht. 
Karl Aulfeld.) 
Herrn Gustav Schmitt?) in Würzburgs). 
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