Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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Wechselgeber: soviel wie Aussteller. 
Wechsel, gezogener: soviel wie Tratte. 
Wechselgläubiger: derjenige, welcher aus einer Wechsel- 
verbindlichkeit etwas zu fordern hat. 
Wechselinteressenten: alle Personen, welche bei dem. 
Wechselgeschäfte wechselmäßig irgendwie mit betheiligt sind. 
Wechselklausel nennt man den Ausdruck im Wechsel, durch 
welchen man andeuten will, daß man sich der Wechselstrenge 
unterwirft. Das Wort „Wechsel“ im Wechsel ist genügende 
Wechselklausel und andererseits zum Begriff des Wechsels 
unentbehrlich. 
Wechselnehmer: derjenige, der vom Aussteller den Wechsel. 
erhält, und als solcher nun die Wechselsumme selbst in 
Empfang nehmen oder sein Wechselrecht an einen Anderen 
weiter übertragen kann. 
Wechselprozeß: das gerichtliche Verfahren zur Geltendmach= 
ung von Wechselansprüchen. 
Wechselreiterei nennt man die Handlungsweise desjenigen, 
welcher sich dadurch einen fortwährenden Kredit zu verschaffen 
sucht, daß er langsichtige Wechsel-Briefe ausstellt und kurz vor 
deren Verfall sich deren Deckung durch Ausstellung anderer 
langsichtiger Wechsel-Briefe, sei es auf denselben Geschäfts- 
freund, sei es auf einen Dritten, verschafft. 
Wechsel-Schuldner: der aus einer Wechsel-Verbindlichkeit 
Verpflichtete, bei gezogenen Wechseln der Bezogene, bei eigenen 
der Aussteller. 
Wechsel, solidarische eigene, sind solche eigene Wechsel, 
in denen sich mehrere Personen, Alle für Einen und Einer 
für Alle, zur Erfüllung der Wechsel-Verbindlichkeit verpflich- 
ten. Die Formel ist: „Zahlen wir Beide", oder „Alle für 
Einen und Einer für Beide (Alle)“, oder „Zahlen wir in 
solidum.“ Der Wechsel-Inhaber kann am Verfalltag von 
einem beliebigen der Aussteller die Zahlung der Wechsel- 
summe verlangen. 
Wechselstrenge nennt man die Strenge des Gesetzes, bezüg- 
lich der Erfüllung der Wechselverbindlichkeiten, welche nur 
wenige Einreden gegen die Klage im Wechselprozeß zuläßt 
und für den Prozeß ein beschleunigtes Verfahren statuirt. 
Wechselsumme: die Summe, auf welche die Wechsel-Ver-
	        
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