g.
Ein eigener Wechsel, an Ordre lautend, mit Prolongation.
Nürnberg, den 28. Febr. 1883. Für 3000 Mark.
Am ersten Januar künftigen Jahres zahle ich gegen diesen Wechsel an die Ordre des Herrn Christoph
Barium die Summe von dreitausend Mark. Werth baar erhalten.
An mich selbst, hier und aller Orten.)
Prolongirt bis zum 1. Januar 1885. Gut für Dreitausend Mark.
Christian Robert. Christian Robert.
4.
Ein eigener Wechsel mit Deponirung von Staats-Papieren.
Würzburg, den 30. August 1884. Für 1000 Mark.
Am ersten August nächsten Jahres zahle ich an das Filial-Comptoir der königl. Bank dahier die
Summe von eintausend Mark. Den Werth habe ich baar erhalten. Zu mehrerer Sicherheit habe ich dem
königl. Filial-Comptoir der kgl. Bank dahier deponirt:
Eine königl. Württembergische 4 proc. Obligation, à Mk. 2000, Nr. 60, Zinsen vom ersten Mai
1884 ab. Soviel davon erforderlich, eventualiter cedirt und eingeliefert.
Gut für eintausend Mark.
Kaspar Zoller.
*) Dieser Beisatz besagt nicht, daß die Zahlung des Wechsels überall verlangt werden kann, sondern daß der Aussteller
wenn er nicht zahlt, nicht blos am Ausstellungsort, sondern überall, wo er zu treffen ist oder exerutionsfähiges Vermögen
besitzt, belangt werden kann.
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