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pflichtet, am 1. August ds. Is. mir den Betrag von 250 Mk.
zu bezahlen; er hat aber den ihm am 3. ds. Mts. präsentirten
Wechsel laut anliegendem Postmandat nicht bezahlt, weßhalb
ich gegen ihn Klage im Wechselprozeß erhebe, und ihn zur
mündlichen Verhandlung vor das kgl. Amtsgericht Karlstadt
auf den von diesem anzuberaumenden Termin lade. Indem ich
dem Beklagten über die Aechtheit des Wechsels bezw. seine
Unterschrift, wenn er diese bestreiten sollte, den Eid zuschiebe,
werde ich beantragen,
ihn zur Bezahlung von 250 Mk. sowie 6 Prozent Verzugs-
zinsen vom 3. August ds. Is. und in die Prozeßkosten ein-
schließhlich des Postmandats zu verurtheilen, und das Urtheil
für vorläufig vollstreckbar zu erklären.")
Die Zustellung der Ladung an den Beklagten wolle durch
den kgl. Gerichtschreiber besorgt, der erforderliche Kostenvor-
schuß durch Postnachnahme von mir erhoben werden.
Des kgl. Amtsgerichts
gehorsamster
O., Lederhändler.
2.
Formular einer Klage aus einem gezogenen Wechsel gegen den Acceptanten.
An Schweinfurt, den 4. Oktober 1884.
das kgl. Amtsgericht Haßfurt.
Betreff:
Laut dem im Original anliegenden, vom Beklagten accep—
tirten Wechsel habe ich von demselben 180 Mk. zu fordern,
welche am 15. September ds. Is. verfallen waren, aber laut
der gleichfalls im Original anliegenden, vom Gerichtsvollzieher
H. aufgenommenen Protesturkunde'") nicht bezahlt worden sind.
Ich erhebe daher gegen denselben Klage im Wechselprozeß und
werde in dem vom kgl. Amtsgericht anzuberaumenden Termin,
wozu ich Beklagten lade, beantragen,
denselben zur Zahlung der Hauptsumme von 180 Mk., sowie
sechsprozentiger Zinsen vom 15. Septbr. ds. Is. an, dann
*) Letzterer Satz kann auch wegbleiben, da die Urtheile im Wechsel-
prozeß ohnehin von Amtswegen für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind.
*) Es genügt in diesem Fall übrigens auch ein Postmandat zum
Nachweis der Nichtzahlung. (Siehe Abtheilung VII.)