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Vorsicht gebrauchen in jedem Exemplar zu bemerken, daß sie
alle zusammen nur wie eines gelten sollen; sonst könnte es ihm
geschehen, daß er aus den mehreren Exemplaren mehrmals auf
Ablieferung des nämlichen Guts in Anspruch genommen würde.
4. Ladescheine der Frachtführer und Conossemente der See-
schiffer können durch Indossament übertragen werden, wenn
sie an Ordre lauten; auf den Indossatar gehen alle Rechte aus
dem indossirten Papier über. Es gelten hierüber die bezüglich
der Anweisungen in Art. 303 und 305 des deutschen Handels-
gesetzbuchs gegebenen Vorschriften.
5. Formular eines Frachtbriefes.
Würzburg, den 4. September 1884.
Durch den Fuhrmann Peter Schlelein von Gerolzhofen
sende ich Ihnen nachverzeichnete Waaren, Lieferzeit zwei Tage,
wofür Sie ihm nach rechtzeitiger und guter Lieferung 1
25 Pf. per Centner Fracht bezahlen wollen.
Karl Schandein.
. Gewicht.
Zeichen. Zahl. Art. Inhalt. Etr. vsd.
k. S 24 1 Kiste JForinzucker 3 40
K. 8 25 1 Ballen Reis 2 20
(Die Adresse kommt auf die Rückseite.
6. Formular eines Frachtbriefs mit Nachnahme.
Nachnahme 22 Mk. 40 Pf.
Würzburg, den 20. September 1884.
Durch den Fuhrmann Peter Schlelein von Gerolzhofen er-
halten Sie drei Ballen Kaffee, gezeichnet K. S. 32—34, Liefer-
zeit zwei Tage, Gewicht 6 Ceniner, wofür sie denselben bei
guter und rechtzeitiger Lieferung 1 Mk. 25 Pf. pro Centner
und 22 Mk. 40 Pf. Nachnahme auszahlen und mit den Waaren
laut Bericht verfahren wollen.
K. Schandein.
(Adresse auf die Rückseite. — Die Nachnahme entnimmt der Absender
vom Fuhrmann. — Laut Bericht verfahren heißt: Der Empfänger be-
kommt noch briefliche Weisung, was er mit den Waaren weiter zu thun
hat, ob er sie an einen Dritten weiter befördern soll rc.)
Der dayer. Sekretär. 46