Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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12. Zeugniß für einen Gesellen. 
Christoph Knorr aus Innsbruck hat zwei Jahre und drei 
Monate lang bei mir als Schuhmachergeselle gearbeitet und sich 
während dieser Zeit durch Fleiß, Geschicklichkeit, Treue und 
anständiges, höchst gesittetes Betragen so ausgezeichnet, daß ich 
ihn mit Bedauern von mir scheiden sehe und jedem Meister 
auf's Beste empfehlen kann. 
N. den N. N. 
13. Zeugniß für einen Geschäfts= oder Werkführer. 
Dem Herrn N. N., welcher heute in sehr freundschaft- 
lichem Einverständnisse unser Haus verläßt, sind wir das wohl- 
verdiente Zeugniß schuldig, daß er uns in den 3 Jahren, wäh- 
rend deren er als Geschäfts-(Werk-) führer bei uns war, mit 
der gewissenhaftesten Treue und mit dem größten Fleiß und 
Eifer gedient hat, so daß wir ihm darüber, sowie über seine 
ausgezeichnete Geschäftskunde stets mit Vergnügen unsere volle 
Zufriedenheit zu erkennen gaben und uns freuen werden, wenn 
es * auf seiner ferneren Bahn immer recht wohl ergehen 
wird. 
N. den N. N. 
14. Zeugniß für einen Privatsekretär. 
Dem Herrn N. N. aus K., ledig, bezeuge ich hiermit, daß 
derselbe fünf Jahre lang bei mir die Stelle eines Privatsekretärs 
bekleidet und während dieser Zeit vielfache Beweise seiner mannig- 
fachen Kenntnisse, seiner Redlichkeit und vollen Geschäftsgewandt- 
heit gegeben hat. Da sich derselbe eine bessere Anstellung aus- 
gemacht hat, so kann ich seinem Austritt nicht hinderlich sein 
und bezeuge ihm ferner die bewährte Treue, Verschwiegenheit, 
Oienstessorgfal und die überall kund gegebene strenge Hit- 
lichkeit. . 
N. Rechnungen oder Conti. 
Diese sind nichts anderes, als schriftliche Verzeichnisse oder 
Berechnungen über gelieferte Waaren oder Arbeiten, über ge— 
machte Ausgaben u. dgl. Sie werden 
1) auf einen ganzen, halben oder Viertelbogen Papier, je 
nachdem der Conto lang oder kurz werden soll, geschrieben; 
2) oben steht als Ueberschrift der Ort, Datum und Name 
des Ausstellers und dessen, der Arbeiten oder Waaren 
erhalten hat;
	        
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