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12. Zeugniß für einen Gesellen.
Christoph Knorr aus Innsbruck hat zwei Jahre und drei
Monate lang bei mir als Schuhmachergeselle gearbeitet und sich
während dieser Zeit durch Fleiß, Geschicklichkeit, Treue und
anständiges, höchst gesittetes Betragen so ausgezeichnet, daß ich
ihn mit Bedauern von mir scheiden sehe und jedem Meister
auf's Beste empfehlen kann.
N. den N. N.
13. Zeugniß für einen Geschäfts= oder Werkführer.
Dem Herrn N. N., welcher heute in sehr freundschaft-
lichem Einverständnisse unser Haus verläßt, sind wir das wohl-
verdiente Zeugniß schuldig, daß er uns in den 3 Jahren, wäh-
rend deren er als Geschäfts-(Werk-) führer bei uns war, mit
der gewissenhaftesten Treue und mit dem größten Fleiß und
Eifer gedient hat, so daß wir ihm darüber, sowie über seine
ausgezeichnete Geschäftskunde stets mit Vergnügen unsere volle
Zufriedenheit zu erkennen gaben und uns freuen werden, wenn
es * auf seiner ferneren Bahn immer recht wohl ergehen
wird.
N. den N. N.
14. Zeugniß für einen Privatsekretär.
Dem Herrn N. N. aus K., ledig, bezeuge ich hiermit, daß
derselbe fünf Jahre lang bei mir die Stelle eines Privatsekretärs
bekleidet und während dieser Zeit vielfache Beweise seiner mannig-
fachen Kenntnisse, seiner Redlichkeit und vollen Geschäftsgewandt-
heit gegeben hat. Da sich derselbe eine bessere Anstellung aus-
gemacht hat, so kann ich seinem Austritt nicht hinderlich sein
und bezeuge ihm ferner die bewährte Treue, Verschwiegenheit,
Oienstessorgfal und die überall kund gegebene strenge Hit-
lichkeit. .
N. Rechnungen oder Conti.
Diese sind nichts anderes, als schriftliche Verzeichnisse oder
Berechnungen über gelieferte Waaren oder Arbeiten, über ge—
machte Ausgaben u. dgl. Sie werden
1) auf einen ganzen, halben oder Viertelbogen Papier, je
nachdem der Conto lang oder kurz werden soll, geschrieben;
2) oben steht als Ueberschrift der Ort, Datum und Name
des Ausstellers und dessen, der Arbeiten oder Waaren
erhalten hat;