727
3) das Papier theilt man gewöhnlich von oben nach unten
4)
5)
6)
in drei Kolumnen. In die erste kommt das Datum der
geschehenen Ablieferung, in die zweite die gelieferten Arbei-
ten oder Waaren und in die dritte der Preis oder die
Summe des Betrags;
wird der Conto oder die Rechnung bezahlt, so bemerkt
man dieses ganz kurz auf die Rechnung selbst: z. B.:
„Den Betrag obiger (vorstehender, dieser) Rechnung habe
ich richtig bezahlt erhalten, den 6. Juni 1875.“ Oder:
„Mit Dank bekenne ich den richtigen Empfang obiger
Summe.“" Oder: „Dankend erhalten"“. Oder: „Vor-
stehende Rechnung ist mir vollständig berichtigt worden“,
wofür ich höflichst danke.“ Oder: „Der Empfang wird
mit Dank bescheinigt“". Darunter kommt dann Datum
und Name des Empfängers. Den Namen unter die
noch nicht bezahlte Rechnung zu setzen, ist nicht räthlich,
weil sonst möglicherweise Mißbrauch damit getrieben und
die Quittirung vor den Namen geschrieben werden könnte.
Wenn ein Conto nach und nach bezahlt wird, so quittirt
man die Abschlagszahlung darunter; z. B.: „An vorstehen-
der Summe sind mir einstweilen 4 Mark richtig bezahlt
worden, es bleiben also noch zu berichtigen 5 Mk. 50 Pf.
Den 16. August 1884.“
Zweckmäßig ist es, oben links die Blattseite (Folium) des
Geschäftsbuchs, aus welchem die Rechnung ausgezogen ist,
zu bemerken, damit man, wenn sie bezahlt wird und man
den Betrag im Buch löschen will, leicht nachschlagen kann.