Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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O. Oeffentliche Anzeigen, Ankündigungen, Bekanntmachungen 
und Gesuche. 
Unter öffentlichen Anzeigen 2c. versteht man kleine schrift- 
liche Aufsätze, durch welche einem größeren Leserkreis etwas 
zur Kenntniß gebracht werden soll. 
Sie werden theils in Zeitungen eingerückt, theils denselben 
besonders beigelegt, theils auch geschrieben oder gedruckt an 
öffentlichen Plätzen angeschlagen, je nachdem es ihre Beschaffen- 
heit und ihr Zweck fordert. Das Haupterforderniß solcher An- 
zeigen rc. ist Deutlichkeit, Bestimmtheit, Kürze und Vermeidung 
alles desjenigen, was den guten Sitten und den Gesetzen zu- 
wider läuft.) « 
I. Verlobungsanzeigen. 
1. Die gestern stattgehabte Verlobung meiner Tochter Emma 
mit dem k. Amtsrichter Hrn. Ammon von Bamberg zeige ich 
meinen Verwandten, Freunden und Bekannten hiemit ergebenst an. 
W. den A. Hartmann, Bierbrauer. 
2. Geehrten Verwandten, Freunden und Bekannten zeigen 
hiermit ihre vorgestern erfolgte Verlobung an. 
N. den Lisette Horn. 
Karl Braun. 
*) In neuerer Zeit haben sich in ziemlich großer Anzahl sogenannte 
Annoncen-Bureaux aufgethan, welche den Verkehr zwischen den Zeitungen 
und denen, welche Anzeigen in dieselben einrücken wollen, vermitteln. Bei 
einigem Nachdenken kann sich Jeder leicht sagen, daß die Dienste, welche 
sie dem Publikum leisten, im Allgemeinen sehr zweifelhafter Natur sind. 
Mit einigem Nutzen mag man sich dann an ein solches Bureau wenden, 
wenn man einem entfernten Ort, dessen lokale Verhältnisse man nicht 
kennt, etwas anzeigen will und nicht weiß, welche Zeitung man dazu wäh- 
len soll — wobei natürlich vorausgesetzt wird, daß der Leiter des betreffen- 
den Bureau diese Kenntniß hat; ob das aber stets der Fall ist, bleibt 
fraglich. Weiter mag derjenige, welcher in mehrere Zeitungen zugleich 
die nämliche Anzeige einrücken will, es bequem finden, sich das mehrfache 
Abschreiben und Briefschreiben zu ersparen, indem er die Anzeige in einem 
Exemplar an ein solches Bureau schickt mit der Bitte, die Einrückung in 
die und die Zeitungen zu besorgen. Indessen würde er den gleichen Zweck 
auch erreichen, wenn er die Anzeige direkt an eine Zeitung gäbe und diese 
bäte, Abzüge davon zum Inseriren an die anderen Zeitungen zu schicken; 
die Kosten wären nicht höher, denn umsonst thut's das Annoncen-Bureau 
auch nicht, wahrscheinlich aber rechnet es mehr. In allen anderen Fällen 
aber hat man gar keinen Vortheil davon, wenn man den Umweg über das 
Annoncenbureau einschlägt, statt sich unmittelbar an die Zeitung zu wenden. 
Freilich ködern solche Bureaux die Leute damit, daß sie ihnen sagen, sie
	        
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