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O. Oeffentliche Anzeigen, Ankündigungen, Bekanntmachungen
und Gesuche.
Unter öffentlichen Anzeigen 2c. versteht man kleine schrift-
liche Aufsätze, durch welche einem größeren Leserkreis etwas
zur Kenntniß gebracht werden soll.
Sie werden theils in Zeitungen eingerückt, theils denselben
besonders beigelegt, theils auch geschrieben oder gedruckt an
öffentlichen Plätzen angeschlagen, je nachdem es ihre Beschaffen-
heit und ihr Zweck fordert. Das Haupterforderniß solcher An-
zeigen rc. ist Deutlichkeit, Bestimmtheit, Kürze und Vermeidung
alles desjenigen, was den guten Sitten und den Gesetzen zu-
wider läuft.) «
I. Verlobungsanzeigen.
1. Die gestern stattgehabte Verlobung meiner Tochter Emma
mit dem k. Amtsrichter Hrn. Ammon von Bamberg zeige ich
meinen Verwandten, Freunden und Bekannten hiemit ergebenst an.
W. den A. Hartmann, Bierbrauer.
2. Geehrten Verwandten, Freunden und Bekannten zeigen
hiermit ihre vorgestern erfolgte Verlobung an.
N. den Lisette Horn.
Karl Braun.
*) In neuerer Zeit haben sich in ziemlich großer Anzahl sogenannte
Annoncen-Bureaux aufgethan, welche den Verkehr zwischen den Zeitungen
und denen, welche Anzeigen in dieselben einrücken wollen, vermitteln. Bei
einigem Nachdenken kann sich Jeder leicht sagen, daß die Dienste, welche
sie dem Publikum leisten, im Allgemeinen sehr zweifelhafter Natur sind.
Mit einigem Nutzen mag man sich dann an ein solches Bureau wenden,
wenn man einem entfernten Ort, dessen lokale Verhältnisse man nicht
kennt, etwas anzeigen will und nicht weiß, welche Zeitung man dazu wäh-
len soll — wobei natürlich vorausgesetzt wird, daß der Leiter des betreffen-
den Bureau diese Kenntniß hat; ob das aber stets der Fall ist, bleibt
fraglich. Weiter mag derjenige, welcher in mehrere Zeitungen zugleich
die nämliche Anzeige einrücken will, es bequem finden, sich das mehrfache
Abschreiben und Briefschreiben zu ersparen, indem er die Anzeige in einem
Exemplar an ein solches Bureau schickt mit der Bitte, die Einrückung in
die und die Zeitungen zu besorgen. Indessen würde er den gleichen Zweck
auch erreichen, wenn er die Anzeige direkt an eine Zeitung gäbe und diese
bäte, Abzüge davon zum Inseriren an die anderen Zeitungen zu schicken;
die Kosten wären nicht höher, denn umsonst thut's das Annoncen-Bureau
auch nicht, wahrscheinlich aber rechnet es mehr. In allen anderen Fällen
aber hat man gar keinen Vortheil davon, wenn man den Umweg über das
Annoncenbureau einschlägt, statt sich unmittelbar an die Zeitung zu wenden.
Freilich ködern solche Bureaux die Leute damit, daß sie ihnen sagen, sie