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stalten mit größeren Kapitalien arbeiten konnten, als in der
Regel die einzelnen Bankiers zur Verfügung hatten, und welche
dadurch bald zu erhöhter Bedeutung gelangten. Ein wichtiger
Fortschritt in der Entwicklung der Banken war die Einführung
des Girogeschäftes, für welches entweder eigene Banken (wie
in Amsterdam, Hamburg) gegründet oder bei schon bestehenden
Banken eigene Abtheilungen errichtet wurden: die Bank eröffnete
nämlich jedem ihrer Kunden, welcher eine bestimmte Geldsumme
bei ihr hinterlegte, ein Folium in ihrem Giroconto, auf welchem
einerseits sein Guthaben, d. h. das von ihm ursprünglich Ein-
gelegie und das später Hinzugefügte, andrerseits das verzeichnet
wurde, was auf seine Weisung die Bank ihm abschrieb und
einem andern ihrer Giro-Kunden gut schrieb; sie ersparte also
ihren Kunden hiedurch die Nothwendigkeit, ihre gegenseitigen
Verbindlichkeiten in Münze auszuzahlen und zu empfangen, an
Stelle dieser umständlichen Arbeit das einfache Ab= und Zu-
schreiben im Giroconto setzend. Ein verhältnißmäßig neuer Ge-
schäftszweig der Banken ist das Ausleihen von Geld auf Im-
mobilien; jene Banken, welche sich ausschließlich damit befassen,
heißen Hypothekenbanken; meistens aber treibt eine Bank neben
dem Hypothekengeschäft (in der Hypotheken = Abtheilung) auch
noch andere Bankgeschäfte. Der unverkennbare Nutzen, welchen
die Banken für den Geschäftsverkehr hatten, brachte es dann
dahin, daß mit der Zeit auch Stadtgemeinden und andere Cor-
porationen, Verbände von Gutsbesitzern 2c. Banken errichteten;
die neueste Erscheinung auf diesem Gebiete sind die sog. Volks-
banken (Vorschußbanken) der Erwerbs= und Wirthschafts-Ge-
nossenschaften. Auch Staaten haben Banken gegründet (so z. B.
die kgl. Bank in Nürnberg, die Cantonalbank in Bern, die
russische Reichsbank), oder doch mit Zuschüssenu bei solchen sich
betheiligt (so z. B. der preußische Staat bei der früheren „Preuß.
Bank“, welche jetzt in die Reichsbank übergegangen ist).
Die gewöhnlichen Bankgeschäfte (welche übrigens auch von
Bankiers betrieben werden, natürlich mit Ausnahme der Noten-
Ausgabe), sind: 1. das Wechselgeschäft d. h. Discontiren von
Wechseln, Ankauf und Verkauf von Wechseln; 2. das Dar-
lehengeschäft gegen Faustpfand von Edelmetall, Pretiosen und
Werihopieren 3. Eröffnung von laufendem Credit mit oder
ohne Sicherheit (Contocorrent mit oder ohne Blanco-Credit);
4. Kauf und Verkauf von Werthpapieren für eigene Rechnung
sowohl als im Auftrag Anderer; 5. Incasso-Geschäft d. h. Ein-
kassirung von Wechseln 2c. für Andere; 6. Einlösung von