Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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stalten mit größeren Kapitalien arbeiten konnten, als in der 
Regel die einzelnen Bankiers zur Verfügung hatten, und welche 
dadurch bald zu erhöhter Bedeutung gelangten. Ein wichtiger 
Fortschritt in der Entwicklung der Banken war die Einführung 
des Girogeschäftes, für welches entweder eigene Banken (wie 
in Amsterdam, Hamburg) gegründet oder bei schon bestehenden 
Banken eigene Abtheilungen errichtet wurden: die Bank eröffnete 
nämlich jedem ihrer Kunden, welcher eine bestimmte Geldsumme 
bei ihr hinterlegte, ein Folium in ihrem Giroconto, auf welchem 
einerseits sein Guthaben, d. h. das von ihm ursprünglich Ein- 
gelegie und das später Hinzugefügte, andrerseits das verzeichnet 
wurde, was auf seine Weisung die Bank ihm abschrieb und 
einem andern ihrer Giro-Kunden gut schrieb; sie ersparte also 
ihren Kunden hiedurch die Nothwendigkeit, ihre gegenseitigen 
Verbindlichkeiten in Münze auszuzahlen und zu empfangen, an 
Stelle dieser umständlichen Arbeit das einfache Ab= und Zu- 
schreiben im Giroconto setzend. Ein verhältnißmäßig neuer Ge- 
schäftszweig der Banken ist das Ausleihen von Geld auf Im- 
mobilien; jene Banken, welche sich ausschließlich damit befassen, 
heißen Hypothekenbanken; meistens aber treibt eine Bank neben 
dem Hypothekengeschäft (in der Hypotheken = Abtheilung) auch 
noch andere Bankgeschäfte. Der unverkennbare Nutzen, welchen 
die Banken für den Geschäftsverkehr hatten, brachte es dann 
dahin, daß mit der Zeit auch Stadtgemeinden und andere Cor- 
porationen, Verbände von Gutsbesitzern 2c. Banken errichteten; 
die neueste Erscheinung auf diesem Gebiete sind die sog. Volks- 
banken (Vorschußbanken) der Erwerbs= und Wirthschafts-Ge- 
nossenschaften. Auch Staaten haben Banken gegründet (so z. B. 
die kgl. Bank in Nürnberg, die Cantonalbank in Bern, die 
russische Reichsbank), oder doch mit Zuschüssenu bei solchen sich 
betheiligt (so z. B. der preußische Staat bei der früheren „Preuß. 
Bank“, welche jetzt in die Reichsbank übergegangen ist). 
Die gewöhnlichen Bankgeschäfte (welche übrigens auch von 
Bankiers betrieben werden, natürlich mit Ausnahme der Noten- 
Ausgabe), sind: 1. das Wechselgeschäft d. h. Discontiren von 
Wechseln, Ankauf und Verkauf von Wechseln; 2. das Dar- 
lehengeschäft gegen Faustpfand von Edelmetall, Pretiosen und 
Werihopieren 3. Eröffnung von laufendem Credit mit oder 
ohne Sicherheit (Contocorrent mit oder ohne Blanco-Credit); 
4. Kauf und Verkauf von Werthpapieren für eigene Rechnung 
sowohl als im Auftrag Anderer; 5. Incasso-Geschäft d. h. Ein- 
kassirung von Wechseln 2c. für Andere; 6. Einlösung von
	        
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