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im Jahre 1879 M. 334,431, 13 Pf.
„ „ 1880 „ 344,921, 30 „„
„ „ 1881 „ 376,902, 70 „
„ „ 1882 „ 481,594, 22 „
Zur Erreichung ihres statutengemäßen vorzugsweisen Zweckes.
betreibt die kgl. Bank als Depositen-, Wechsel= und Leihbank
durch die Hauptbank und die Filialbanken folgende Geschäfte:
I. Das Depositengeschäft.
a) Anlagen auf 2%, 21½20% und 3%% ige Schuldscheine.
Von der Hauptbank und zwar bei deren „Depositenkassa“
und von den sämmtlichen Filialbanken werden jederzeit und
ohne vorherige Anmeldung Gelder zur verzinslichen Anlage
gegen Ausstellung von Schuldscheinen angenommen, ohne daß
übrigens die kgl. Bank zur Annahme solcher Gelder von Privaten
zu allen Zeiten verpflichtet wäre.
Die Anlagen von gerichtlichen und administrativen Depo-
siten müssen mindestens M. 10, jene der Privaten mindestens.
M. 100 betragen. Eine Abrundung der gerichtlichen und ad-
ministrativen Depositen auf Mark ist nicht erforderlich, dagegen
müssen Privatanlagen auf die Zahl von 0 ausgehen.
Die Gelder können angelegt werden
a) auf 2 oder 2½0%% Schuldscheine ohne Kündigungsfrist,
b) auf 3% Schuldscheine mit dreimonatlicher Kündigungsfrist.
Die 2½/20/% Verzinsung findet jedoch nur statt für Anlagen
der wegen Minderjährigkeit oder Geistesschwäche unter Curatel
stehenden Personen und der einer behördlichen Aufsicht unter-
stellten Stiftungen für Zwecke des Kultus, des Unterrichtes und
der Wohlthätigkeit.
Die 20% Schuldscheine über Privatanlagen von M. 10,000
und darüber enthalten die Bestimmung einer zehntägigen Kün-
digungsfrist, auf Ansuchen werden jedoch die Banklazen solche
Scheine auch ohne vorherige Kündigung soweit möglich ein-
ösen.
Die Verzinsung beginnt mit dem Tage der geschehenen
Einzahlung und läuft bis zum Tage der Zurückzahlung, wobei
jeder Monat zu 30 Tagen berechnet wird; bezüglich der 2%
und 2½0% Anlagen tritt aber die Verzinsung nur ein, wenn
dieselben nicht vor Ablauf von 10 Tagen, von der Einzahlung
an gerechnet, zurückgezogen werden.