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Diesem Bureau obliegt die Annahme, Verwahrung und
weitere Behandlung der Gerichts-Depositen, vorzugsweise be-
stehend in Curatelmassen, Prozeßcautionen, Fideicommißmassen
u. s. w. nach Maßgabe der gerichtlichen bezw. staatsanwalt-
schaftlichen Mandate.
Auf gerichtliche Verfügung vermittelt dasselbe außerdem
bezüglich der bei ihm hinterliegenden Massen gegen übliche bank-
mäßige Provision und Vergütung der Spesen:
1) die Einziehung der Valuta für ausgeloste oder gekündigte
Werthpapiere,
2) den Ein= und Verkauf von Werthpapieren,
3) die Einziehung neuer Zins= und Dividenden-Scheine,
4) Erhebung der Valuta für fällige Zins= und Dividen-Scheine.
Wie das Depositenbureau bei der k. Filialbank München
für die genannten Gerichte, ist die k. Filialbank Ludwigshafen
für den ganzen Regierungsbezirk der Pfalz im Betreff des ge-
richtlichen Hinterlegungswesens als unmittelbare Hinter-
legungsstelle erklärt.
c) Die Aufbewahrung von Werthgegenständen (verschlossenen Depots.)
Die Hauptbank und die Filialbanken mit Ausnahme der-
jenigen in München übernehmen, soweit dies nach den örtlichen
Verhältnissen thunlich ist, Werthgegenstände zur Aufbewahrung
und zwar:
1) Werthpapiere, gemünzte und ungemünzte Edelmetalle,
Pretiosen, Gold= und Silbergeräthe u. dgl. in verschlos-
senen, verschnürten und versiegelten Kisten, Cassetten,
Koffern oder in verschnürten und versiegelten Packeten
ohne oder mit Werthangabe.
2) Privatdokumente, als Kauf-, Gesellschafts-, Heiraths-Ver-
träge, Schankungs= und Stiftungs-Urkunden, Testamente,
Hypothekenbriefe 2c. 2c. in verschnürten und versiegelten
Packeten ohne Werthanschlag.
Bei Packeten müssen die Schnüre mit 5 Siegeln versehen,
die Cassetten, Kisten, Koffer müssen mittelst eines haltbaren
Schlosses verschlossen sein, welchem an den Enden zweier Schnüre
4 Siegel dergestalt beizudrücken sind, daß ohne deren Verletzung
das Behältniß nicht geöffnet werden kann.
Zu jedem Depot muß eine Depositen-Anmeldung nach
einem von den kgl. Bankanstalten zur Verfügung gestellten For-
mulare und mit der eigenhändigen Unterschrift des Deponenten
versehen, eingereicht werden.