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VI. Das Commissions-Geschäft.
Die k. Bankanstalten sind befugt, folgende Commissions-
geschäfte zu betreiben:
1) für Rechnung von Privat-Personen, Anstalten und Be-
hörden Incassi zu besorgen und nach vorheriger Deck-
ung Zahlung zu leisten und Wechsel oder Anweisungen
auf die k. Hauptbank und die Filialbanken oder auf die
auswärtigen Correspondenten der k. Hauptbank auszu-
stellen;
2) die Einziehung der Platzwechsel gegen Provision zu über-
nehmen;
3) für fremde Rechnung Effekten nach vorheriger
Deckung zu kaufen und nach vorheriger Ueber-
lieferung zu verkaufen;
4) —— Coupons und verlooste Obligationen ein-
zulösen:
a) die auf den Inhaber lautenden Zinscoupons und ver-
loosten Obligationen der bayerischen Staatsschuld und
der bayerischen Landeskultur-Rentenanstalt;
b) die Zinscoupons und verloosten Obligationen der von
der k. Bank emittirten Eisenbahn-Anlehen und die ver-
loosten Prämienscheine des Ansbach-Gunzenhausener
Lotterieanlehens;
I) die Zinscoupons und verloosten Obligationen des mittel-
fränkischen Kreisanlehens von 1878, des oberpfälzischen
Kreisanlehens von 1880 und des Bamberger Stadt-
anlehens von 1883;
d) die Dividenden und Zinscoupons der Aktien und Obli-
gationen der Pfälzischen Eisenbahnen sowie die ver-
loosten Obligationen derselben;
e) die Pfandbrief-Coupons und verloosten Pfandbriefe
der Bayer. Hypotheken= und Wechselbank und der Süd-
deutschen Bodenkreditbank sowie die Dividendencoupons
der Aktien der letzteren;
1) die Dividenden-Coupons der Aktien der Gesellschaft für
Gasbeleuchtung in Bamberg, der mechanischeu Baum-
wollspinnerei und Weberei i Bamberg, der neuen Baum-
wollspinnerei Hof, der Spinnerei und Weberei Er-
langen, dann der Spinnerei und Buntweberei Pfersee.
Zur Besorgung der Geschäfte unter Ziffer 4 ist bei der Haupt-
bank die Coupons-Kassa errichtet.