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mit fortlaufenden Nummern versehen sind, verabfolgt; will der
Girokunde eine Anweisung auf die Bank ausstellen, so füllt er
einfach die für den Betrag 2c. leer gelassenen Stellen eines
solchen Blanketts aus. Nach dem Vorgang der Reichsbank, die
durch den Giro-Verkehr alljährlich ganz bedeutende Summen
umsetzt, haben neuerlich viele andere Banken Deutschlands den-
seben für ihre Kunden gleichfalls eingeführt, und zwar so, daß
die Einlagen auch verzinst werden. Durch die Einrichtung der
Cheks wird es ermöglicht, daß große und vielfältige Zahlungen
mit verhältnißmäßig geringen Baarmitteln geleistet werden, daß
weniger Baargeld als sonst zu Zahlungen vorräthig gehalten
werden muß, also weniger Geld brach zu liegen braucht; sodann
werden dadurch dem Girokunden Zeit, Arbeit und Kosten erspart,
und er ist des Risiko der Entwendung, Defraudation, Feuers-
gefahr 2c. überhoben.
D. Hypothekenbanken.)
Die Hypothekenbanken sind, wie ihr Name besagt, solche
Banken, welche Darlehen gegen Hypothek (also gegen Verpfän-
dung von Immobilien, als Häuser, Grundstücke) geben.
1. Die erste und älteste Gattung derselben sind die
landwirthschaftlichen Genossenschafts-Institute, wie wir
sie in verschiedenen Provinzen Preußens als korporative
Verbände von Gutsbesitzern (Landschaften) finden, welche
an ihre Mitglieder Darlehen geben nach Maßgabe des er-
mittelten Werthes ihrer zu verpfändenden Güter. Die Dar-
lehen werden in Pfandbriefen gegeben, welche entweder dem
Darlehensnehmer übergeben werden, der dann für ihre Ver-
silberung sorgen mag, oder welche von dem Verband direkt an
Kapitalisten verkauft werden, so daß der Darlehensnehmer vom
Verband Baargeld in die Hand bekommt, während der Kapi-
talist direkt Gläubiger des Verbands wird. Der Inhaber des
Pfandbriefs (welcher nicht auf Namen gestellt, also leicht über-
tragbar ist) braucht sich wegen der Zinsen nicht an den Dar-
lehensnehmer zu wenden, sondern der Verband sorgt für deren
Auszahlung. Als Garantie für die Pfandbriefe dienen die ver-
pfändeten Immobilien und die gegenseitige Haftbarkeit aller
Genossen des Verbands, wozu da und dort noch die Garantie
der Provinzialstände oder des Staates hinzukommt. In der
Regel sind diese Pfandbriefe nicht aufkündbar von Seite des
*) S. Grundzüge der National-Oekonomie von M. Wirth. 3. Bd. 2. Aufl.