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hagelgefährlicheren Strichen möglicherweise unerschwinglich. Die
Entschädigungen betrugen 74,289 M. Sie waren am 17. Oktober
insgesammt zur Zahlung angewiesen und wurden den Betheiligten
auf Wunsch mittelst Postanweisung zugesendet. Das Verhältniß
der Schäden zum Jahreebeitrag ist günstig. Es würde selbst
dann befriedigen, wenn die Anstalt eine Privatanstalt wäre.
Die Schäden sind nämlich 52 Prozent des Jahresbeitrages. Sie
hätte hienach noch 48 Prozent für Verwaltungskosten, Reserve
und Dividende verfügbar. Durch die staatliche Leitung mindern
sich die Verwaltungskosten. Hagel= und Brandversicherung unter-
stehen gemeinsamer Verwaltung durch eine k. Behörde, die Brand-
versicherungskammer. Die Brandversicherungsanstalt trägt die
Kosten der gemeinsamen Verwaltung, die Hagelversicherungs-
anstalt gibt dazu einen Beitrag, welcher dem durchschnittlichen
Aufwande beider Versicherungsanstalten entspricht und 2 Ef.
auf 100 M. der Versicherungssumme beträgt. Hiezu waren für
11,140,233 M. Hagelversicherungskapital 2228 M. Beitrag
nöthig. Gegen 3900 M. betragen die zweiprozentigen Gebühren
an die Gemeinden und k. Rentbeamten für die Einhebung der
Beiträge und Beitrittsgebühren. Die staatliche Leitung nimmt
sonach für sich und als Vergütung für die Einhebungsbehörden
weniger als 4 Prozent des Beitrages in Anspruch Sie erspart
gegenüber den Privatanstalten erheblich an Verwaltungskosten;
diese Ersparniß kommt dem Reservefond zu gut — Für den
Reservefonds wurde aber noch eine weitere Einnahme erzielt.
Es empfängt nämlich die Hagelversicherungsanstalt jährlich
80,000 M. als Staatszuschuß. Diese können im Jahr 1885
unverkürzt dem Reservefond zugewiesen werden. Auch die Bei-
trittsgebühren mit 20 Pf. auf 100 M. der Verficherungsfumme
flossen ungeschmalert dem Reservefond zu. Die Aunstalt hat zu-
dem keinerlei Gründungskosten; selbst der Obsorge für ein An-
staltsgebäude ist sie enthoben. Durch alles dieses war es mög-
lich, beträchtliche Reserven anzusammeln. Die Reserven betragen
148 Pf. auf 100 M. der Versicherungösumme, im Ganzen
über 165,000 M. Im Jahre 1885 mehrt sich der Reservefonds
um 40,000 M. Zinsen des Stammkapitals; er erreicht damit die
Höhe von 205,000 M. und ist zu einem Viertel mit 51,250 M.
zur Schadenszahlung verfügbar. Weitere 40,000 M. Staats-
beitrag dienen gleichem Zwecke. Es stehen demnach 91,250 M.
zur Verfügung, wenn die Mitgliederbeiträge im Jahre 1885
zur Schadenszahlung nicht reichen sollten. Der Reservefond ist
in vinkulirten bayerischen Staatsobligationen bei der k. Bank
Der bayer. Sekretär. 50