Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

794 
rem Grade dann der Fall, wenn — ähnlich den Versicherungs- 
gesellschaften auf Gegenseitigkeit — alle diejenigen, welche auf 
eine und dieselbe Renten-Gattung Anspruch haben, oder alle 
diejenigen, welche innerhalb des nämlichen Zeitraumes (etwa 
eines Kalenderjahres) beigetreten sind, unter sich einen Verband 
bilden, dessen überlebende Mitglieder eine Mehrung ihrer Be- 
züge durch das erhalten, was in Folge Ablebens der anderen 
Mitglieder verfügbar wird. 
Es ergeben sich demnach folgende Haupt-Arten, wie man 
sich bei Rentenanstalten einkaufen kann: a. sog. einfache Leib- 
renten, deren jährlicher Betrag bis zum Tode des Eingekauften 
gleichbleibt; b. Leibrenten mit beschränkter Zeitdauer, welche an 
den Eingekauften nur während einer im Voraus bestimmten, 
zusammenhängenden Reihe von Jahren bezahlt werden, und 
zwar in jährlich gleichem Betrag; c. sog. aufgeschobene Renten, 
so daß nämlich die Rente nicht sofort, sondern erst von einem 
späteren Zeitpunkt an bezogen wird, von welchem Zeitpunkt an 
der Bezug entweder auf Lebensdauer oder nur während eines 
im Voraus bestimmten Zeitraums erfolgt; d. Leibrenten auf 
das längste Leben zweier verbundenen Personen, welche durch 
eine gemeinschaftliche Einlage für zwei Personen (3. B. Ehe- 
gatten, Geschwister) erworben und nicht nur während des Lebens 
dieser beiden Personen, sondern auch nach dem Ableben der einen 
bis zum Tode der überlebenden jährlich in gleichem Betrag 
ausgezahlt werden (siehe den Abschnitt über Lebensversicher- 
ungen); endlich e. steigende Renten, deren jährlicher Betrag. 
mit dem Alter des Versicherten bis zu einem festgesetzten Höchst- 
betrag steigt. — Diese sämmtlichen Verträge können in der 
Regel wieder auf doppelte Art eingegangen werden: nämlich 
entweder so, daß die gemachte Einlage beim Tode des Einge- 
kauften nicht zurück vergütet wird, oder so, daß sie in diesem. 
Fall zurück vergütet wird mit Abzug der inzwischen bereits er- 
hobenen Rentenbeträge. — Der Einkauf geschieht durch Erleg- 
ung eines einmaligen Kapitalbetrags, bei den verschiedenen 
Arten der aufgeschobenen Rente kann er auch in Theilzahlungen 
eine Reihe von Jahren hindurch geschehen, die zusammen natür- 
lich einen etwas höheren Betrag ergeben, als bei sofortiger 
Ganz-Zahlung gefordert wird, da ja die Anstalt bis zu erfolgter 
letzter Theilzahlung noch nicht die vollen Zinsen des Einkaufs- 
kapitals beziehen kann. 
Ueber die Bedingungen des Einkaufs, die Tarife 2c. muß 
man sich aus den Statuten der betr. Gesellschaften, welche von
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.