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— versehen werden. Dieses gilt auch von Briefen an vornehme
Personen.
In diesen Fällen ist immer das Spitzcouvert anzuwenden,
es wäre denn, daß der Umfang der Schrift, ihre Beilagen 2c.
es unmöglich machten.
Das Spitzcouvert wird — wenn man nicht beim Papier-
händler schon ein fertiges haben kann, was heutzutage in der
Regel der Fall sein wird — auf diese Weise gemacht, daß man
das Umschlagpapier über das Schreiben so einbiegt, daß die
vier Spitzen in der Mitte zusammentreffen, wie folgende
Figur zeigt:
—
—
Der Gebrauch der Briefumschläge hat aber in neuerer Zeit
so überhand genommen, daß es jetzt als ein Versäumen der ge-
wöhnlichen Höflichkeit angesehen würde, wollte man bei Briefen
an Private in der früher üblichen Weise das letzte freie Blatt
des Briefes selbst als Umschlag benutzen. Letzteres thut man
heutzutage nur noch bei solchen Geschäftsbriefen, bei welchen es
darauf ankommt, daß der Brief selbst den die Abgangs= und
Ankunftszeit bekundenden Poststempel trage, damit man sich
nöthigenfalls später damit ausweisen kann.
Eingaben an Behörden, Briefe an Vornehme werden mit
feinem rothen Lack gesiegelt, und man hat sich in Acht zu nehmen,
daß der Umschlag nicht mit Lacktropfen befleckt, und daß die
Inlage nicht an den Umschlag angeklebt werde. Der Oblaten
kann man sich zum Siegeln der Briefe nur dann bedienen, wenn
diese an Bekannte oder vertraute Freunde gerichtet sind; ebenso
ist'#s mit den gummirten Umschlägen; Ausnahmen hiervon machen
die Handelsbriefe.
Vorstellungen, Eingaben, Bittschriften, alle Schriften, welche
an Behörden gerichtet sind, werden auf Folioformat (ganze
Bogen) geschrieben und in Octavform zusammengelegt und ein-
gesiegelt. Das Zusammenlegen geschieht in der Art, daß die
obere Hälfte des Bogens herabgebogen und dann die linke
Seite auf die rechte herübergelegt wird.