Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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Wer also im Alter von 25 Jahren 5 Mk. einzahlt nach 
Tarif I., kann dafür eine Rente wählen, welche zum erstenmal 
nach 30 Jahren fällig wird und dann jährlich 1 Mk. 66 Pfg. 
beträgt. Läßt er sie aber erst nach 37 Jahren (wenn er 62 
Jahre alt ist) fällig werden, so beträgt sie jährlich 3 Mk. 5 Pfg. 
Sie beträgt sogar 6 Mk. 55 Pfg., wenn er sie zum erstenmal 
im Alter von 69 Jahren erhebt. 
7. Aussteuer-Anstalten. 
Diese sind eigentlich eine Unterart der Lebensversicherung 
mit dem besonderen Zweck, ihren Mitgliedern bei der Verhei- 
rathung ein Kapital als Aussteuer zu geben. Es ist also hier 
nicht der Tod einer Person, sondern die Trauung des betreffen- 
den Mitgliedes dasjenige Ereigniß, von dessen Eintritt die Aus- 
zahlung des Auosteuer-Kapitals abh ingt. Die zur Auszahlun 
dieser Kapitalien erforderlichen Summen werden zunächst durch 
die jährlichen Beiträge der Mitglieder beschafft, welche niedrig 
gestellt sind, weil ja eine solche Anstalt eben ärmeren Leuten 
zu gute kommen soll. Da aber diese Beiträge in der Regel 
nicht gar lang entrichtet werden — die Leute heirathen ja doch 
zumeist in jüngeren Jahren — so würden hiedurch an und für 
sich nicht viel größere Summen zusammenkommen, als wenn 
die Leute ihr Geld auf die Sparkasse legen; man hat daher zu 
allerlei Mitteln gegriffen, um eine bedeutendere Summe aus- 
zahlen zu können, und das zumeist angewendete besteht darin, 
daß ein Theil der Mitglieder verzichtet zu Gunsten der andern; 
hiezu ist die Lotterie behilflich; wer mit seiner Nummer her- 
auskommt, der hat Anspruch auf das Aussteuer-Kapital, die 
andern fallen durch. Weiter kann der Anstalt noch ein Geld- 
betrag dadurch zugeführt werden, daß die Gewinnste nicht so- 
fofort ausbezahlt, sondern so lange verzinslich angelegt werden, 
bis der Gewinner heirathet, der in der Zwischenzeit nur eine 
geringe Verzinsung (etwa 2 Prozent) seines Gewinnes genießt. 
— Solche Aussteueranstalten bestehen z. B. in Ansbach und 
Nürnberg unter Aufsicht des Magistrates. — (Wer bei Zeiten 
mit der Einzahlung von Jahresbeiträgen beginnt und etwas 
mehr daran wenden kann, erreicht denselben Zweck ohne Lotterie 
und dergl., wenn er bei einer Lebensversicherungsanstalt eine 
Versicherung auf das Alter der betr. Person nimmt (s. oben 
Abschnitt 5); in dieser Weise könnte z. B. ein Vater seiner noch 
nicht ein Jahr alten Tochter ein Aussteuer-Kapital von 2000 Mk. 
auf ihr zurückgelegtes zwanzigstes Lebensjahr sichern, indem er
	        
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