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Wer also im Alter von 25 Jahren 5 Mk. einzahlt nach
Tarif I., kann dafür eine Rente wählen, welche zum erstenmal
nach 30 Jahren fällig wird und dann jährlich 1 Mk. 66 Pfg.
beträgt. Läßt er sie aber erst nach 37 Jahren (wenn er 62
Jahre alt ist) fällig werden, so beträgt sie jährlich 3 Mk. 5 Pfg.
Sie beträgt sogar 6 Mk. 55 Pfg., wenn er sie zum erstenmal
im Alter von 69 Jahren erhebt.
7. Aussteuer-Anstalten.
Diese sind eigentlich eine Unterart der Lebensversicherung
mit dem besonderen Zweck, ihren Mitgliedern bei der Verhei-
rathung ein Kapital als Aussteuer zu geben. Es ist also hier
nicht der Tod einer Person, sondern die Trauung des betreffen-
den Mitgliedes dasjenige Ereigniß, von dessen Eintritt die Aus-
zahlung des Auosteuer-Kapitals abh ingt. Die zur Auszahlun
dieser Kapitalien erforderlichen Summen werden zunächst durch
die jährlichen Beiträge der Mitglieder beschafft, welche niedrig
gestellt sind, weil ja eine solche Anstalt eben ärmeren Leuten
zu gute kommen soll. Da aber diese Beiträge in der Regel
nicht gar lang entrichtet werden — die Leute heirathen ja doch
zumeist in jüngeren Jahren — so würden hiedurch an und für
sich nicht viel größere Summen zusammenkommen, als wenn
die Leute ihr Geld auf die Sparkasse legen; man hat daher zu
allerlei Mitteln gegriffen, um eine bedeutendere Summe aus-
zahlen zu können, und das zumeist angewendete besteht darin,
daß ein Theil der Mitglieder verzichtet zu Gunsten der andern;
hiezu ist die Lotterie behilflich; wer mit seiner Nummer her-
auskommt, der hat Anspruch auf das Aussteuer-Kapital, die
andern fallen durch. Weiter kann der Anstalt noch ein Geld-
betrag dadurch zugeführt werden, daß die Gewinnste nicht so-
fofort ausbezahlt, sondern so lange verzinslich angelegt werden,
bis der Gewinner heirathet, der in der Zwischenzeit nur eine
geringe Verzinsung (etwa 2 Prozent) seines Gewinnes genießt.
— Solche Aussteueranstalten bestehen z. B. in Ansbach und
Nürnberg unter Aufsicht des Magistrates. — (Wer bei Zeiten
mit der Einzahlung von Jahresbeiträgen beginnt und etwas
mehr daran wenden kann, erreicht denselben Zweck ohne Lotterie
und dergl., wenn er bei einer Lebensversicherungsanstalt eine
Versicherung auf das Alter der betr. Person nimmt (s. oben
Abschnitt 5); in dieser Weise könnte z. B. ein Vater seiner noch
nicht ein Jahr alten Tochter ein Aussteuer-Kapital von 2000 Mk.
auf ihr zurückgelegtes zwanzigstes Lebensjahr sichern, indem er