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während sie dem Reichen in der Zahl der Einlagen keine Be—
schränkung auflegt; da der Eine erst nach einer längeren Reihe
von Jahren, der Andere schon in kürzerer Zeit das Ergebniß
seiner der Anstalt anvertrauten Ersparnisse mit dem darauf
treffenden Gewinnantheil zu erhalten wünscht, so sind Gesell-
schaften von verschiedenartiger Dauer (von 10, 15, 20 Jahren)
gebildet, und der Eintretende hat die Wahl, bei welcher er sich
betheiligen will.
Da alle Lebensalter von der Geburt bis zum fünfund-
sechzigsten Jahre der Sparkassen-Tontine beitreten können, so
finden sich diese verschiedenen Alter natürlich auch in den ein-
zelnen Serien vertreten, und der reife Mann, ja der Greis steht
neben dem Kind mit gleicher Berechtigung hinsichtlich der Erb-
schaft. Bei Gleichheit der Einlagen würde dadurch ungerechter
Weise der eine in Vortheil, der andere in Nachtheil gesetzt wer-
den, da jedes Alter hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, daß es
den Zeitpunkt der Abrechnung erleben werde, eine andere Chance
hat. Sollte also das Nebeneinanderbestehen möglich werden, so
mußten die Einlagen ungleich gemacht, d. h. nach dem Alter
des Mitgliedes und der Dauer der Gesellschaft bemessen werden.
Ein besonderer Vorzug der Sparkassen-Tontine liegt darin,
daß das Unterlassen einer versprochenen jährlichen Zahlung nicht
wie bei anderen derartigen Anstalten den ganzen oder theil-
weisen Verlust der schon eingezahlten Beträge zur Folge hat,
sondern daß bei der Schlußabrechnung nur die unterbliebenen
Zahlungen in Wegfall kommen, die andern aber ihren Antheil
ungeschmälert erhalten. Geht ein Mitglied mit Tod ab, so
erlischt selbstverständlich auch die Verbindlichkeit zur Fortent-
richtung der Zahlungen.
J. Werthpapierc.)
1. Arten derselben, Heimzahlung, Verjährung, Amortisation.
Der Verkehr in Werthpapieren hat in neuerer Zeit so an
Umfang gewonnen und hat in so viele Gesellschaftskreise, denen
er früher fremd war, Eingang gefunden, daß es wohl am Platze
sein dürfte, hier Einiges darüber zu sagen. Die Werthpapiere
zerfallen in zwei Haupt-Gattungen: Obligationen (Schuldver-
schreibungen) und Aktien. Erstere besagen, daß der Aussteller
eine gewisse, darin benannte, runde Kapitalsumme schuldet; letztere
*) Bei diesem Abschnitt ist Paul Steller's „Handbuch für Kapitalisten“
enützt.