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2. Werth und Preis der Werthpapiere.
In erster Linie wird der Werth dieser Papiere natürlich
durch den Kapitalbetrag bestimmt, auf welchen sie lauten: eine
bayerische Staats-Obligation über 1000 Mk. ist doppelt so viel
werth, als eine solche über 500 Mk.„, wenn im Uebrigen bei
beiden alles gleich ist. Zweitens kommt für den Werth der
Zinsfuß in Betracht: eine Obligation über 1000 Mk., welche
5 Prozent trägt, ist mehr werth, als eine solche über 1000 Mk.,
welche nur 4 Prozent trägt, soferne bei beiden sonst alles
gleich ist. Drittens ist für den Werth eines Papiers von Be-
deutung die Sicherheit desselben: wenn ich sicher bin, daß der
Schuldner mir den Zins pünktlich und voll bezahlt und das
Kapital zur festgesetzten Zeit zurückerstattet, so ist mir eine Schuld-
urkunde desselben lieber und daher mehr werth, als die Schuld-
urkunde eines andern Schuldners, bei dem ich riskire, daß er
nicht zur rechten Zeit oder nicht voll zahlt, mag nun die Ur-
sache an seinen beschränkten Mitteln oder an seiner unordent-
lichen Wirthschaft liegen. Endlich kommt bei Papieren, welche
unter oder über Pari stehen (d. h. welche höher oder niederer
im Preis stehen, als ihr Nennwerth, nämlich der Kapitalbetrag,
auf welchen sie lauten) auch noch die Frage in Erwägung, ob
der Zeitpunkt ihrer Heimzahlung näher oder ferner ist: ein
unter Pari stehendes Papier, von dem ich weiß, daß es im
Lauf des kommenden Jahrs heimgezahlt wird, daß ich also dann
den vollen Kapitalbetrag in die Hand bekomme, wird mir unter
sonst gleichen Umständen, mehr werth sein, als ein anderes eben
so viel unter Pari stehendes Papier, auf dessen Heimzahlung
ich noch zwanzig Jahre warten muß; und umgekehrt wird ein
über Pari gekauftes Papier (das z. B. hohen Zins trägt),
so gut und so sicher es auch an sich sein mag, in seinem Werth
allmälig mehr und mehr auf den Paristand zurückgehen, je näher
der Zeitpunkt seiner Heimzahlung heranrückt, weil ich ganz ge-
wiß weiß, daß ich mit dem Eintritt dieses Zeitpunktes eben
nur den Nennwerth seines Kapitalbetrags ausgezahlt bekomme.
Aehnlich ist's mit dem Werth jener Stücke eines Lotterie-An-
lehens, welche durch die Serienziehung zur Heimzahlung be-
stimmt sind: in der Zwischenzeit zwischen der Serien= und der
Gewinn-Ziehung ist der Werth dieser Stücke erheblich höher als
vorher, weil eben die Möglichkeit eines bedeutenden Gewinns
für dieselben sehr nahe gerückt ist sowohl der Zeit nach, als
nach der geringeren Zahl der um den Gewinn concurrirenden
tücke.