Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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2. Werth und Preis der Werthpapiere. 
In erster Linie wird der Werth dieser Papiere natürlich 
durch den Kapitalbetrag bestimmt, auf welchen sie lauten: eine 
bayerische Staats-Obligation über 1000 Mk. ist doppelt so viel 
werth, als eine solche über 500 Mk.„, wenn im Uebrigen bei 
beiden alles gleich ist. Zweitens kommt für den Werth der 
Zinsfuß in Betracht: eine Obligation über 1000 Mk., welche 
5 Prozent trägt, ist mehr werth, als eine solche über 1000 Mk., 
welche nur 4 Prozent trägt, soferne bei beiden sonst alles 
gleich ist. Drittens ist für den Werth eines Papiers von Be- 
deutung die Sicherheit desselben: wenn ich sicher bin, daß der 
Schuldner mir den Zins pünktlich und voll bezahlt und das 
Kapital zur festgesetzten Zeit zurückerstattet, so ist mir eine Schuld- 
urkunde desselben lieber und daher mehr werth, als die Schuld- 
urkunde eines andern Schuldners, bei dem ich riskire, daß er 
nicht zur rechten Zeit oder nicht voll zahlt, mag nun die Ur- 
sache an seinen beschränkten Mitteln oder an seiner unordent- 
lichen Wirthschaft liegen. Endlich kommt bei Papieren, welche 
unter oder über Pari stehen (d. h. welche höher oder niederer 
im Preis stehen, als ihr Nennwerth, nämlich der Kapitalbetrag, 
auf welchen sie lauten) auch noch die Frage in Erwägung, ob 
der Zeitpunkt ihrer Heimzahlung näher oder ferner ist: ein 
unter Pari stehendes Papier, von dem ich weiß, daß es im 
Lauf des kommenden Jahrs heimgezahlt wird, daß ich also dann 
den vollen Kapitalbetrag in die Hand bekomme, wird mir unter 
sonst gleichen Umständen, mehr werth sein, als ein anderes eben 
so viel unter Pari stehendes Papier, auf dessen Heimzahlung 
ich noch zwanzig Jahre warten muß; und umgekehrt wird ein 
über Pari gekauftes Papier (das z. B. hohen Zins trägt), 
so gut und so sicher es auch an sich sein mag, in seinem Werth 
allmälig mehr und mehr auf den Paristand zurückgehen, je näher 
der Zeitpunkt seiner Heimzahlung heranrückt, weil ich ganz ge- 
wiß weiß, daß ich mit dem Eintritt dieses Zeitpunktes eben 
nur den Nennwerth seines Kapitalbetrags ausgezahlt bekomme. 
Aehnlich ist's mit dem Werth jener Stücke eines Lotterie-An- 
lehens, welche durch die Serienziehung zur Heimzahlung be- 
stimmt sind: in der Zwischenzeit zwischen der Serien= und der 
Gewinn-Ziehung ist der Werth dieser Stücke erheblich höher als 
vorher, weil eben die Möglichkeit eines bedeutenden Gewinns 
für dieselben sehr nahe gerückt ist sowohl der Zeit nach, als 
nach der geringeren Zahl der um den Gewinn concurrirenden 
tücke.
	        
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