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der Preis um das, was das Porto und die Provision des
Frankfurter Geschäftsmannes ausmacht.
K. Unser Münzwesen.
Nachdem wir in Deutschland uns lange Zeit mit einem
recht unerquicklichen Zustande des Münz- und besonders des
Papiergeldwesens geschleppt hatten, ist nun im deutschen Reich
das Münzwesen geordnet worden durch das Gesetz über die
Ausprägung von Reichs-Goldmünzen vom 4. Dezember 1871,
durch das Münzgefetz vom 9. Juli 1873 und durch das Gesetz
über die Ausgabe von Reichskassenscheinen vom 30. April 1874.
Kraft dieser Gesetze sind unsere Geldwerthzeichen theils Metall-
geld, theils Papiergeld. Das Metallgeld zerfällt in 1. Gold-
münzen, und zwar a. Doppelkronen zu 20 Mark, b. Kronen
zu 10 Mark c. halbe Kronen zu 5 Mark; 2. Silbermünzen
und zwar a. silberne Fünfmarkstücke, b. Zweimarkstücke, c.
Markstücke, d. Fünfzigpfennigstücke, e. Zwanzigpfennigstücke; 3.
Nickelmünzen, und zwar a. Zehnpfennigstücke, b. Fünfpfennig-
stücke; 4. Kupfermünzen, und zwar a. Zweipfennigstücke, b.
Einpfennigstücke. Von Münzen älteren Gepräges sind dermalen
noch im Umlauf die deutschen Thalerstücke (auch die österreichi-
schen Vereinsthaler aus der Zeit vor dem Jahr 1867), „welche
3 Mark gelten, da wegen des stark gesunkenen Silberpreises
einstweilen von ihrer Einziehung Abstand genommen wurde.
An Papiergeld haben wir die Reichskassenscheine (von der Reichs-
schuldenverwaltung ausgegeben) zu 5, 20 und 50 Mark; Papier--
geld der einzelnen deutschen Staaten gibt es dermalen nicht, das
früher von denselben ausgegebene ist alles eingezogen worden.
Ebensowenig gibt es besonderes Metallgeld der einzelnen deut
schen Staaten. Die Reichsgoldmünzen sind so ausgeprägt, daß
ein Pfund feinen Goldes 139½ Stücke Zehnmarkstücke gibt;
da aber das Gold nicht rein, sondern mit Kupfer vermischt
ausgeprägt wird, und zwar in einer Mischung von 9/10 Pfund.
Gold auf 1/10 Pfund Kupfer, so wiegen 125,55 Zehnmarkstücke
dieser Mischung ein Pfund. Von den Zwanzigmarkstücken gehen
also 62,775, von den goldenen Fünfmarkstücken 251,1 Stück auf
das Pfund. Da wir Goldwährung haben, so sind nur die
Goldmünzen die eigentlichen Werthmesser; die anderen Münzen
sind als Scheidemünzen unterwerthig nur zu dem Behuf aus-
geprägt, um die kleineren Zahlungen zu vermitteln. Bei Aus-
prägung von Silbermünzen wird das Pfund feinen Silbers in