VII. Abtheilung.
Post. Telegraph. Eisenbahn.
A. Die Post.“)
Die Post ist eine öffentliche Anstalt (in Bayern und Würt-
temberg Staatsanstalt, im übrigen Reichsgebiet Reichsanstalt),
welche die Beförderung von Briefen, Paketen, Geldsendungen,
Zeitungen u. dgl. besorgt — die Beförderung von Reisenden,
früher eine Hauptaufgabe der Post, ist mit der großen Aus-
dehnung der Eisenbahnen zur Nebensache geworden, sie kommt
nur noch auf den von der Eisenbahn seitab gelegenen Strecken
vor und wird da (abgesehen von den sehr seltenen Extraposten)
durch den einfachen Postomnibus an Stelle des früheren statt-
lichen Eilwagens besorgt. Um die rasche und verlässige Be-
förderung der Postsendungen über das Landes= bezw. Reichs-
gebiet hinaus zu sichern, sind mit den verschiedenen Staaten
Verträge abgeschlossen; unter diesen ist der weitaus wichtigste
der am 9. Oktober 1874 zu Bern geschlossene Vertrag über
die Gründung des Weltpostvereins. Es schlossen damals diesen
Vertrag die Vertreter von Deutschland, Oesterreich= Ungarn,
Belgien, Dänemark, Aegypten, Spanien, Verein. Staaten von
Nordamerika, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien,
Luxemburg, Norwegen, Holland, Portugal, Rumänien, Rußland,
Serbien, Schweden, Schweiz und Türkei. Später sind dem
Weltpostverein noch beigetreten die meisten außereuropäischen
Kolonien von Großbritannien, sowie die von Dänemark, Frank-
reich, Spanien, Portugal und Holland, ferner Asfghanistan, die
argentinische Republik, Beludschistan, Brasilien, China, Ecuador,
Honduras, Japan, Kaschmir, Liberia, Marocco, Mexiko, Mon-
tenegro, Patagonien, Persien, Peru, Sandwichsinseln, San Sal-
*) Benützt ist bei diesem Abschnitt namentlich das „Posthandbuch für
Vahernk von M. Dusch, sowie Stahel's „Deutscher Reichspost-Wand-Notiz-
alender.