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gestempelt sind, letztere um 5 Pfennig 10 Stück. Man kann
sich auch eigene Postkarten anfertigen lassen, diese müssen im
Format, in der Papierstärke 2c. den von der Post gelieferten
entsprechen und auf der Vorderseite die Ueberschrift „Postkarte"
tragen; geht aber die Karte außerhalb des Deutschen Reichs
und Oesterreich-Ungarns nach andern Ländern des Weltpost-
vereins, so darf dazu nur ein von der Post geliefertes mit der
Ausschrist „Weltpostverein — Union postale universelle“
versehenes Formular verwendet werden. Etwas Anderes als
die Adresse (innerhalb des Deutschen Reichs und Oesterreich-
Ungarns allenfalls noch Namen und Firma des Absenders oder
eine Vignette) darf die Vorderseite nicht enthalten.
Die Postkarten müssen stets frankirt werden; unfrankirte
werden nicht abgeschickt. Das Porto macht 5 Pf. (mit bezahlter
Rückantwort 10 Pf.) innerhalb des ganzen Deutschen Reichs und
Oesterreich-Ungarns, 10 Pf. nach allen anderen Ländern des
Weltpostvereins. Postkarten mit bezahlter Rückantwort kann
man auch abschicken nach Aegypten, Belgien, Frankreich, Helgo-
land, Italien, Luxemburg, Holland und den holländischen Kolo-
nien, Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Spanien, Argen-
tinien, Konstantinopel und nach jenen Orten der Türkei, in
welchen österreichische Postanstalten sind, z. B. Adrianopel, Galli-
poli, Jerusalem, Smyrna, Salonichi, Philippopel, Trapezunt;
die Formulare dazu bekommt man bei der Post um 20 Pf. —
In Bayern kostet die Postkarte im Ortsbezirk 3 Pf. Porto, mit
Rückantwort 6 Pf.
Nicht abgeschickt werden Postkarten, welche eine Be-
leidigung u. dgl. enthalten; ferner solche, welche nach Besei-
tigung der ursprünglichen Adresse oder der ursprünglichen Mit-
theilung zu einer neuen Adresse oder neuen Mittheilung benützt
find; ferner solche, welche zur Verdeckung der Mittheilung mit
Papier überklebt sind oder auf deren Rückseite Bilder, Photo-
graphien u. dgl. aufgeklebt sind; ferner solche, die nach Ländern
bestimmt sind, welche dem Weltpostverein nicht angehören.
Ungenügend frankirte Postkarten, welche nach einem
andern Ort innerhalb Bayerns bestimmt sind, werden von den
bayerischen Postanstalten nicht abgesendet; kommen solche aus
andern Ländern nach Bayern, so wird vom Empfänger der
doppelte Betrag des fehlenden Porto erhoben.
Porto-Ermäßigungen (wie z. B. bei Soldatenbriefen)
finden bei Postkarten nicht statt.
Der bayer. Sekretär. 53