842
dürfen weder verschlossene noch unverschlossene Briefe noch sonstige
schriftliche Mittheilungen beigefügt, noch solche auf den Rech-
nungen, Wechseln 2c. angebracht werden (nur wenn der Post-
auftrag innerhalb Bayerns bleibt, dürfen ihm unverschlossene
Anlagen, auch wenn sie außer der Quittung noch andere Mit-
theilungen enthalten, beigefügt werden).
Am Bestimmungsort wird der Auftrag durch die Post
dem Adressaten oder seinem Bevollmächtigten vorgezeigt und die
Anlage nach erfolgter Zahlung ausgehändigt; der eingezogene
Betrag wird dem Auftraggeber gegen Postanweisung überschickt,
die Gebühr für die Postanweisung an dem Betrag abgezogen.
Zahlt der Adressat nicht oder ist er nicht zu ermitteln, so geht
der Auftrag sammt Anlagen kostenfrei an den Absender zurück.
Es kann auch sein, daß der Adressat bei der Vorzeigung die
Zahlung zwar nicht verweigert, aber auch nicht sogleich leistet;
in diesem Fall hat er eine Woche Zeit, die Zahlung bei der
Post zu leisten; thut er es in dieser Frist nicht, so wird ihm
am siebenten Tag der Postauftrag nochmals vorgezeigt, und
zahlt er auch da nicht, so geht derselbe kostenfrei an den Ab-
sender zurück. — Wenn der Absender auf dem Formular einen
bestimmten Tag für das Vorzeigen angegeben hat, so geschieht
es an diesem Tag; ein solcher Auftrag darf aber nicht früher
als sieben Tage vor dem angegebenen Tag aufgegeben werden.
Der Absender kann auch verlangen, daß sein Postauftrag schon
nach einmaligem vergeblichen Vorzeigen an ihn zurück, oder an
eine andere Person innerhalb des Deutschen Reichs oder an einen
Notar oder Gerichtsvollzieher zur Erhebung des Protestes ge-
schickt werden soll; er muß dann auf dem Formular (Rückseite)
bemerken: „sofort zurück“, „sofort an KX. in... “, „sofort
zum Protest“ (mit oder ohne Angabe einer Person); die Protest-
kosten hat der Absender unmittelbar an die den Protest erhebende
Person zu entrichten; die Weitersendung geschieht wie die Rück-
sendung kostenfrei.
Für einen verloren gegangenen Postauftragsbrief
leistet die Post Ersatz wie für einen eingeschriebenen Brief also
bis zu 42 Mk.; für die eingezogenen Gelder haftet sie wie für
die auf Postanweisung eingezahlten Summen (d. h. sie gibt Er-
satz zum vollen Betrag).
Der Postaufträge kann man sich auch bedienen zur Ein-
holung von Wechsel-Accepten, also zum Vorzeigen eines
Wechsels an den Bezogenen behufs seiner Annahme; die Summe,