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gut versiegelt und es müssen alle Siegelabdrücke mit dem näm-
lichen Petschaft gemacht sein; bei Paketen ohne Werthangabe
kann das Versiegeln unterbleiben, wenn durch gute Verschnür-
ung oder sonstwie der Inhalt genügend gesichert erscheint; ins-
besondere bedarf es bei Reisetaschen, Koffern, Kisten, welche
Schlösser haben, keines weiteren Verschlusses durch Siegel oder
Plomben; auch gut umhüllte Maschinentheile, Instrumente, Wild-
pret u. dgl. werden ohne Versiegelung angenommen. — Geld-
sendungen bis zum Gewicht von 4 Pfund können (falls es
nicht über 10,000 Mk. in Papier oder nicht über 1000 Mark
in Baar sind) in starkem, mehrfach umschlagenem, gut ver-
schnürtem und versiegeltem Papier verpackt werden; ist das Ge-
wicht oder der Betrag größer, so muß die äußere Umhüllung
von Leinwand, Wachstuch oder Leder, auch vernäht und ver-
schnürt und die Naht gut versiegelt sein. Man kann Baargeld
im Gewicht von nicht über 50 Pfd. auch in Beuteln oder
Säcken von starker Leinwand verschicken, und zwar genügt ein-
fache Leinwand, wenn das Geld eingerollt oder in Päckchen zu-
sammengelegt ist; außerdem muß die Leinwand wenigstens doppelt
genommen werden; die Naht darf nicht außen, der Kropf nicht
zu kurz, das Siegel muß da, wo der Knoten geschürzt ist, und
an beiden Schnur-Enden deutlich aufgedrückt, die Schnur durch
den Kropf hindurch gezogen sein. Auch in Kisten und Fässern
kann man Geld verschicken; Fässer sowie Kisten, wenn letztere
über 50 Pfd. wiegen, müssen gut bereift, Fässer außerdem an
beiden Böden verschnürt und versiegelt sein; das Geld muß
noch besonders in Säcke oder Päckchen gepackt sein; Kisten von
mehr als 50 Pf. Gewicht müssen mit Handhaben versehen sein.
— Das Zusammenpacken von Waaren und Geld in Schachteln
ist nicht gestattet. — Jeder Paketsendung muß eine Begleit-
Adresse beigegeben werden; Formulare sind bei der Post um
1 Pf. 2 Stück zu haben; bezieht man sie anders woher, so
müssen sie in Größe, Farbe, Stärke und Vordruck mit jenen
übereinstimmen; auf der Begleitadresse muß Name und Wohn-
ort des Adressaten genau angegeben sein, ferner welchen Werth
die Sendung hat (wenn man den Werth angeben will), ob sie
frankirt ist, ob Vorschuß darauf genommen ist. Auf dem Coupon
können noch sonstige schriftliche Mittheilungen gemacht werden.
Auf dem Paket selbst muß gleichfalls Name und Wohnort des
Adressaten genau angegeben sein, bloße Zeichen, Ziffern oder
Buchstaben statt der Adresse genügen nicht; auch Frankirung
Werthangabe 2c., wenn solche geschieht, muß auf der Adresse