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den um 50 Pf. nach den entferntesten Orten des Deutschen
Reichs und Oesterreich-Ungarns befördert (sogar um 25 Pf.,
wenn die Entfernung nicht über 10 Meilen beträgt), was zur
Folge hat, daß die Zahl solcher Sendungen ganz gewaltig zu—
genommen hat. Weiter ist aus der Tabelle zu ersehen, daß
man unter Umständen wohlfeiler beikommt, wenn man eine
Sendung in zwei Pakete theilt, als wenn man sie in eines zu-
sammenfaßt: wenn z. B. ein Paket von 28 Pfund 40 Meilen
weit zu schicken ist, so kostet das 2 Mk. 30 Pf.; macht man
aber zwei Pakete daraus, jedes von 14 Pfund oder eines 16,
das andere 12 Pfd. schwer, so hat man für beide zusammen
nur 1 Mk. 80 Pf. zu zahlen. Die billigste Versendungsweise
kann man sich also für jeden einzelnen Fall nach obiger Tabelle
leicht zusammenstellen, wobei man natürlich Theil-Pakete unter
10 Pfund thunlichst vermeiden muß.
Gibt man den Werth des Packets an (in Reichswährung),
so muß, wie schon ern ähnt, außer dem Gewichtporto noch die
Versicherungsgebühr gegen Schein gezahlt werden, wo-
durch man, wenn das Paket verloren geht, auf den Ersatz des
angegebenen Werthes Anspruch hat; dieselbe beträgt bis zu
600 Mk. Werth 10 Pf., bis zu 900 Mk. 15 Pf., bis zu
1200 Mk. 20 Pf., bis zu 1500 Mk. 25 Pf., bis zu 1800 Mk.
30 Pf. und so weiter immer für 300 Mk. mehr 5 Pf. mehr.
Ein Paket ohne Werthangabe kann man auch einschreiben
lassen (Gebühr 20 Pf.); zu dem Behuf ist der Vermerk „Ein-
schreiben“ auf der Adresse und der Begleitadresse zu machen.
Im innern Verkehr Bayerns kann jeder Paketsendung (mit
oder ohne Werthangabe) auf Verlangen auch ein Rückschein
(Gebühr 20 Pf.) beigegeben werden; geht das Paket außer-
halb Bayerns in's Deutsche Reich oder nach Oesterreich-Ungarn,
so wird ein Rückschein nur ertheilt, wenn es ohne Werthangabe
eingeschrieben ist.
Das Porto der unfrankirten Pakete ist innerhalb
Bayerns das nämliche wie für frankirte; kommen solche aus
andern Ländern des Deutschen Reichs oder aus Oesterreich-
Ungarn, so wird für jede Sendung, welche 10 Pfund oder
weniger wiegt, ein Portozuschlag von 10 Pf. erhoben.
Für sperrige Sendungen, welche aus Bayern nach
einem andern Lande des Deutschen Reichs oder nach Oesterreich-
Ungarn gehen, wird das Gewichtporto um die Hälfte erhöht;
die Versicherungsgebühr bei Werthangabe und der Portozuschlag