Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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für unfrankirte Sendungen bis zu 10 Pfd. Gewicht bleiben bei 
derartigen Sendungen die nämlichen, wie bei anderen Paketen. 
Sperrige Sendungen innerhalb Bayerns zahlen kein erhöhtes 
Porto. Als sperrige Sendungen gelten alle jene Pakete, welche 
einen im Verhältniß zu ihrem Gewicht sehr großen Raum ein- 
nehmen oder eine besonders sorgsame Behandlung erfordern, z. 
B. Körbe mit Pflanzen oder Sträuchern, Käfige mit Thieren 
oder ohne solche, Blumentische, Spinnräder u. dgl., insbeson- 
dere auch solche Pakete, welche bei einem Gewicht unter 20 
Pfund eine Ausdehnung von mehr als 1 Meter nach einer 
Richtung und ½ Meter nach einer andern Richtung haben, so- 
dann alle jene Pakete, welche nach irgend einer Richtung über 
1½ Meter Ausdehnung haben. 
An Soldaten bis zum Feldwebel oder Wachtmeister ein- 
schließhlich aufwärts werden Pakete ohne Werthangabe bis zu 
6 Pfund Gewicht (einerlei ob frankirt oder nicht) im ganzen 
Deutschen Reich um 20 Pf. befördert; die Begleitadresse solcher 
Pakete müssen mit dem Vermerk „Soldatenbrief. Eigene An- 
gelegenheit des Empfängers“ versehen sein. 
Den nach Oesterreich-Ungarn gehenden Paketen müssen 
zwei gleichlautende Zoll-Declarationen beigegeben wer- 
den, wozu man Formulare bei den Postanstalten haben kann. 
Die vorstehenden Bestimmungen gelten für Paketsendungen 
innerhalb des Deutschen Reichs und Oesterreich-Ungarns; was 
bei Paketsendungen nach andern Staaten zu beobachten und 
wie für diese das Porto zu berechnen ist, darüber muß man 
sich auf der Post erkundigen oder in dem oben angeführten 
Werke von Dusch Auskunft suchen. Bemerkt sei hier, daß für 
gewöhnliche Packete (frankirt ohne Werthangabe und nicht sperrig) 
nach Belgien, Dänemark, Holland und der Schweiz bis zu 10 
Pfund und nach Frankreich bis zu 6 Pfund Gewicht 80 Pf. 
Porto gezahlt werden. 
10. Postnachnahme. 
Wer einen Brief, eine Postkarte, ein Paket, eine Druck- 
sache oder Waarenprobe absendet (mit oder ohne Werthangabe, 
eingeschrieben oder nicht), der kann darauf im Weg der Post- 
nachnahme Geld bis zu 150 Mark ) erheben, d. h. er kann sich 
*) Für Transport-Auslagen und Spesen, die auf der Sendung haften, 
auch in höherem Betrag.
	        
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