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von der Aufgabe-Postanstalt Geld bis zu diesem Betrag aus-
zahlen lassen, und die Postanstalt des Bestimmungsortes erhebt
diesen Betrag vom Adressaten; die Aufgabe-Postanstalt zahlt aber
dem Absender den Nachnahmebetrag erst dann aus, wenn der
Adressat gezahlt hat, worüber ihr eine Postanweisung zugeschickt
wird, welche sie dem Absender zustellt und worauf dieser den
Betrag nun erheben kann. Die Postnachnahme ist also gewisser-
maßen ein Seitenstück zur Postanweisung; bei dieser wird der
Post Geld eingezahlt, damit sie es an einen Anderen auszahlt;
bei jener wird von der Post Geld herausgenommen, das ein
Anderer ihr einzahlt. Natürlich muß man aber die Ueberzeug-
ung haben, daß der Adressat zahlt; sonst würde man sich un-
nützen Ausgaben und Weiterungen aussetzen. Es beträgt inner-
halb des Deutschen Reichs und Oesterreich-Ungarns 1) das Porto
für Briefe, Postkarten, Waarenproben und Drucksachen mit
Nachnahme innerhalb einer Eutfernung von 10 Meilen 20 Pf.,
darüber hinaus 40 Pf. ohne Unterschied des Gewichts; das
Porto für Pakete mit Nachnahme ist dasselbe wie für andere
Pakete. Dazu kommt dann noch 2) die Nachnahme-Gebühr,
welche bei einer innerhalb Bayern bleibenden Sendung mit
1 Pf. von jeder Mark des Nachnahme-Betrags, bei den nach
andern deutschen Staaten gehenden Sendungen mit 2 Pf. von
der Mark berechnet wird, nöthigenfalls mit Abrundung auf die
nächsthöhere durch 5 theilbare Pfennigsumme; mindestens aber
ist die Nachnahmegebühr 10 Pf. Die Sendung kann frankirt
oder unfrankirt abgehen; die Nachnahmegebühr wird von dem
erhoben, der das Porto zahlt, also bei unfrankirten Sendungen
vom Adressaten. Geht eine Nachnahme-Sendung an den Absender
zurück, weil der Adressat die Nachnahme nicht zahlt (einlöst),
so wird ersterem das Porto doppelt angerechnet, nämlich für
die Hinsendung (wenn sie nicht schon frankirt war) und für
die Rücksendung, die Nachnahmegebühr aber wird immer nur
einmal erhoben. Es kostet also z. B. ein frankirter, nicht einge-
schriebener Brief mit 50 Mk. Nachnahme von München nach
Bamberg 40 Pf. Porto und 50 Pf. Nachnahmegebühr, zusam-
men 90 Pf.; ein 10 Pfund schweres Paket mit 50 Mk. Nach-
nahme von München nach Bamberg 50 Pf. Porto und 50 Pf.
Nachnahmegebühr, zusammen 1 Mk.
Der Nachnahmebetrag muß mit Ziffern und Worten
in Reichswährung auf der Adresse der Sendung selbst, so wie
auf der einer Paketsendung beizugebenden Begleitadresse (und
zwar sowohl auf der Adresse als auf dem Coupon angegeben sein
Der bayer. Sekretär. 54