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trag eingeführten) Morse-Alphabets; es gelten danach als ein
Buchstabe die Zeichen a, b, c, d, e, 6, f, g, h, i, j, k, 1,
III, H. O, P, d, IT, S, t, u, vV, W, X, V, 2, ä, ö, ü, eh, à,
4, #. Bei Worten mit mehr als 15 bezw. 10 Buchstaben wird
der Ueberschuß, immer bis zu 15 bezw. 10 Buchstaben, für ein
weiteres Wort gezählt. Die durch Bindestrich verbundenen Aus-
drücke zählen für so viele Wörter, als zu ihrer Bildung dienen.
Die durch einen Apostroph getrennten Wörter werden für eben
so viel einzelne Wörter gezählt. Dem Sprachgebrauch zuwider-
laufende Zusammenziehungen oder Veränderungen von Wörtern
sind nicht zulässig; jedoch werden die Eigennamen von Städten
und Personen, die Namen von Ortschaften, Straßen, Plätzen,
Boulevards u. dgl.?), die Titel, Vornamen, Redetheilchen und
Eigenschaftsbezeichnungen sowie die ganz in Buchstaben geschrie-
benen Zahlen nach der Anzahl der zum Ausdruck derselben vom
Aufgeber gebrauchten Worte gezählt. Die in Ziffern geschriebe-
nen Zahlen werden für so viele Wörter gezählt, als sie je fünf
Ziffern enthalten (im außereuropäischen Taxirungsverfahren
zählen schon 3 Ziffern für ein Wort), nebst einem Wort mehr
für den etwaigen Ueberschuß; dieselbe Regel gilt für das Zählen
der Buchstaben in Buchstabengruppen. (In Ziffern geschriebene
Zahlen sind sowohl ganze Zahlen als auch Brüche, wie auch
aus ganzen Zahlen und Brüchen gemischte Zahlen; Ziffergruppen
wie ½ 5 bilden keine gemischte Zahl, und es wird daher die
hier dem Bruch folgende ganze Zahl für sich als ein Wort
taxirt.) Einzeln stehende Schriftzeichen, Buchstaben oder Ziffern
werden für je ein Wort gezählt; dasselbe gilt für das Unter-
streichungszeichen. Die Buchstaben, welche den Ziffern angehängt
werden, um letztere als Ordnungszahlen zu bezeichnen, werden
für je eine Ziffer gerechnet. Die der Aufschrift vorangestellten
kurzen Zeichen, welche oben erwähnt wurden, z. B. (D), (R. P),
werden für je ein Wort gezählt.
5. Der Aufgeber eines Privat-Telegramms kann bei dessen
Beförderung den Vorrang vor anderen gewöhnlichen Privat=
Telegrammen (aber nicht vor den Staatstelegrammen und Tele-
graphendienst-Telegrammen) sich sichern, wenn er das Wort
„Dringend“ oder statt dessen das Zeichen (D) vor die Auf-
*) Jedoch sind in englischer und franzöfischer Sprache die Ausdrücke
für Straße, Platz 2c.: street, square, lane, rue, place u. s. w. nicht
als zum Namen gehörig zu betrachten; also wird z. V. Maidenlane für
zwei Worte gezählt. Ausnahmsweise wird der Straßennahme Broadwa)y,
wenn er nicht getrennt geschrieben ist, für ein Wort gezählt.