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donnerstag ein Retourbillet von München nach Regensburg
nimmt, für den ist Gründonnerstag erster Giltigkeitstag. Char-
freitag wird nicht gerechnet, Charsamstag ist zweiter Giltigkeits-
tag, Ostersonntag und Ostermontag werden nicht gerechnet, Oster-
dienstag ist letzter Giltigkeitstag, und an diesem Tag muß er
noch vor Mitternacht wieder von Regensburg nach München
abfahren; hat er das Billet schon am Mittwoch gelöst, so geht
dessen Giltigkeit bis Ostermontag Abend, d. h. vor Mitternacht. —
Rundreises Billete berechtigen zur Fahrt nur auf den Eisen-
bahnstrecken, auf welche sie lauten, und innerhalb der Zeit, für
welche sie ausgestellt sind. Seit dem Jahr 1884 werden in
Deutschland und Oesterreich-Ungarn auch kombinirte Rundreise-
billete ausgegeben, d. h. der Reisende kann sich aus den ein-
zelnen, aneinanderstoßenden Eisenbahnstrecken (auch mit Zuziehung
einzelner Dampfschiff-Routen) seine Rundreise selbst zusammen-
setzen, ist dabei nur soweit beschränkt, als die Anfangs-Station
der Reise auch deren Endstation sein muß und (mit geringer
Ausnahme) keine Strecke doppelt befahren werden darf; um
25 Pf. ist bei den Eisenbahn-Stationen das Verzeichniß der
für kombinirte Rundreisebillete benutzbaren Eisenbahnstrecken sammt
einer lithographirten Eisenbahnkarte und den bezüglichen Vor-
schriften zu haben. Solche Billete (sie werden in Gestalt eines
Buches ausgegeben, dessen einzelne Blätter die Billete für die
einzelnen Eisenbahnstrecken bilden) werden sowohl für die 3.,
wie für die 1. und 2. Wagenklasse gegeben; wer ein Billet
2. oder 1. Klasse nimmt, kann auch die Schnellzüge benützen,
ohne dafür etwas darauf zahlen zu müssen. — Es werden
auch Abonnement-Billete ausgegeben; ferner Schulbesuch-Billete
die für Schüler zur Fahrt nach und von dem Schulort, welche
gegen amtliches Zeugniß zu einem um ¾ ermäßigten Preis.
abgegeben werden; ferner Militär-Billete zu halber Taxe.
Kinder bis zu 4 Jahren, welche auf dem Schoß der
Begleiter Platz finden, fahren frei mit; sind mehrere solche
Kinder bei einem Begleiter, so fährt nur eines frei, die andern
zahlen wie ältere Kinder. Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren
fahren zu ermäßigten Preisen: es ist nämlich für je zwei der-
selben zusammen nur 1 Billet zu lösen, und wenn nur eines
fährt, für dieses in 1. Klasse ein Billet 2. Klasse, in 2. und
3. Klasse ein solches 3. Klasse; fährt aber ein Kind mit einem
Erwachsenen, so ist für beide zusammen in 1. Klasse ein Billet
1. Klasse und ein Billet 2. Klasse, in 2. Klasse ein Billet 1.
Klasse, in 3. Klasse ein Billet 2. Klasse zu lösen; dabei ist noch