Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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donnerstag ein Retourbillet von München nach Regensburg 
nimmt, für den ist Gründonnerstag erster Giltigkeitstag. Char- 
freitag wird nicht gerechnet, Charsamstag ist zweiter Giltigkeits- 
tag, Ostersonntag und Ostermontag werden nicht gerechnet, Oster- 
dienstag ist letzter Giltigkeitstag, und an diesem Tag muß er 
noch vor Mitternacht wieder von Regensburg nach München 
abfahren; hat er das Billet schon am Mittwoch gelöst, so geht 
dessen Giltigkeit bis Ostermontag Abend, d. h. vor Mitternacht. — 
Rundreises Billete berechtigen zur Fahrt nur auf den Eisen- 
bahnstrecken, auf welche sie lauten, und innerhalb der Zeit, für 
welche sie ausgestellt sind. Seit dem Jahr 1884 werden in 
Deutschland und Oesterreich-Ungarn auch kombinirte Rundreise- 
billete ausgegeben, d. h. der Reisende kann sich aus den ein- 
zelnen, aneinanderstoßenden Eisenbahnstrecken (auch mit Zuziehung 
einzelner Dampfschiff-Routen) seine Rundreise selbst zusammen- 
setzen, ist dabei nur soweit beschränkt, als die Anfangs-Station 
der Reise auch deren Endstation sein muß und (mit geringer 
Ausnahme) keine Strecke doppelt befahren werden darf; um 
25 Pf. ist bei den Eisenbahn-Stationen das Verzeichniß der 
für kombinirte Rundreisebillete benutzbaren Eisenbahnstrecken sammt 
einer lithographirten Eisenbahnkarte und den bezüglichen Vor- 
schriften zu haben. Solche Billete (sie werden in Gestalt eines 
Buches ausgegeben, dessen einzelne Blätter die Billete für die 
einzelnen Eisenbahnstrecken bilden) werden sowohl für die 3., 
wie für die 1. und 2. Wagenklasse gegeben; wer ein Billet 
2. oder 1. Klasse nimmt, kann auch die Schnellzüge benützen, 
ohne dafür etwas darauf zahlen zu müssen. — Es werden 
auch Abonnement-Billete ausgegeben; ferner Schulbesuch-Billete 
die für Schüler zur Fahrt nach und von dem Schulort, welche 
gegen amtliches Zeugniß zu einem um ¾ ermäßigten Preis. 
abgegeben werden; ferner Militär-Billete zu halber Taxe. 
Kinder bis zu 4 Jahren, welche auf dem Schoß der 
Begleiter Platz finden, fahren frei mit; sind mehrere solche 
Kinder bei einem Begleiter, so fährt nur eines frei, die andern 
zahlen wie ältere Kinder. Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren 
fahren zu ermäßigten Preisen: es ist nämlich für je zwei der- 
selben zusammen nur 1 Billet zu lösen, und wenn nur eines 
fährt, für dieses in 1. Klasse ein Billet 2. Klasse, in 2. und 
3. Klasse ein solches 3. Klasse; fährt aber ein Kind mit einem 
Erwachsenen, so ist für beide zusammen in 1. Klasse ein Billet 
1. Klasse und ein Billet 2. Klasse, in 2. Klasse ein Billet 1. 
Klasse, in 3. Klasse ein Billet 2. Klasse zu lösen; dabei ist noch
	        
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