Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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Zeiten, angenommen, gewöhnliches Frachtgut aber nur an Werk- 
tagen. Der Absender muß bei Gütern, welche vor der Ablieferung 
an den Empfänger einer zoll= oder steueramtlichen Behandlung 
unterliegen, die Eisenbahn in den Besitz der hiefür erforderlichen 
Begleitpapiere bei Uebergabe des Frachtbriefs setzen. Nachnahme 
auf die aufgegebenen Güter kann genommen werden für die 
auf denselben haftenden Spesen, ferner Vorschüsse auf den Werth 
des Gutes bis zu 1000 Mk. — Ueber die Frachtberechnung 
sehe man den allgemeinen Tarif und die Spezialtarife. Die 
Fracht berechnet sich im Allgemeinen nach dem Gewicht und 
der Entfernung. Zu den Stückgut-Frachtsätzen werden alle Güter 
befördert, welche nicht als Eilgut und nicht als Wagenladungen 
aufgegeben sind; der geringste Frachtsatz für Stückgut ist 30 Pf., 
für Eilgut 50 Pf. Bei sperrigen Gütern, d. h. solchen, welche 
im Verhältniß zu ihrem Gewicht einen ungewöhnlich großen 
Laderaum einnehmen, wird die Fracht so berechnet, als hätten 
sie um die Hälfte mehr Gewicht. Für gebrauchte leere Fässer, 
Kisten, Körbe und Säcke wird die Stückgut-Fracht nach dem 
balen wirklichen Gewicht, mindestens aber für 40 Pfund, be- 
rechnet.
	        
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