Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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jahende Antwort, fügte bei, daß seine Gattin Alles mit an- 
hören könne und solle, und trug hierauf vor: 
Am 6. Juli 1868 wurde in dem Wald zwischen G. 
und B., am sogenannten Judenkreuz, der Jude Abraham B. 
von H. ermordet, und zwar mittels eines Messerstiches durch 
das Herz und mittels zweier Stiche in den Nacken. Er war 
seines Geldes und des größten Theiles seiner Kleider be- 
raubt, und des Mordes wurde der Taglöhner F. von N. 
angeklagt. Dieser wurde auch schuldig erkannt und zum Tod 
verurtheilt, jedoch zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe be- 
gnadigt. Seit dem 8. Februar 1869 befindet er sich als 
Sträfling zu L. Er ist aber ganz unschuldiger Weise ver- 
urtheilt. Ich und mein Krnecht, der jetzt in Nordamerika 
sich befindende Samuel A., wußten, daß der Jude Abraham 
B. am besagten Tage mit vielem Geld versehen nach B. 
gehen würde, um dort von dem Bauern H. B. Papiere, 
welche dieser ererbt hatte, einzuhandeln. Mein Knecht und 
ich legten uns bei dem Judenkreuz in Hinterhalt; es mochte 
Morgens 9 Uhr sein, als der Jude Abraham B. ganz allein 
des Weges daher kam; mein Knecht sprang aus dem Ge- 
büsche, versetzte ihm zwei Messerstiche in den Nacken, daß er 
lautlos zu Boden sank; ich eilte herbei und gab ihm, da ich 
noch Lebenszeichen an ihm zu bemerken glaubte, mit meinem 
Messer den Stich in das Herz. Wir schnitten ihm den 
Geldgurt vom Leibe, zogen ihm Rock, Weste und Beinkleider 
aus, und begaben uns eiligst mit unserm Raub in das 
Gebüsch zurück. Wir waren noch mit der Theilung des 
Geldes, welches in 5000 fl., größtentheils Friedrichsd'or 
bestand, beschäftigt, als wir hörten, daß sich ein Mensch 
nahe. Wir sahen durch das Gebüsch den Taglöhner F. von 
N. kommen, der, wie sein Gewehr zeigte, dem Wilddiebstahle 
nachging. Er betrachtete eine Zeit lang die Leiche, ohne ein 
Wort zu sprechen, und eilte dann fort. Nun verlief en auch 
wir unser Versteck, gingen nach G., machten unsere Ge- 
schäfte und begaben uns, da mein Knecht auf den Einfall 
gekummen war, wo möglich auf den Taglöhner F. die 
Schuld des Mordes zu schieben, nach N. in F.S Wohnung, 
um diesem eine Kuh abzukaufen Es war Niemand in der 
Wohnung des F., als dessen zwei Kinder, ein Mädchen von 
7 und ein Knabe von 3 Jahren. Waährend ich mich mit 
dem Mädchen unterhielt, schlich sich mein Knecht auf den 
Boden des Hauses, verbarg dort unter dem Stroh die
	        
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