Anhang.
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Sitze der obersten Civil= und Militärbehörden Bayerns.
I. Die sechs Ministerien haben ihren Sitz in München;
es sind dies das Ministerium des kgl. Hauses und des Aeußern
(dem auch die Verkehrsanstalten untergeben sind), das Ministerium
der Justiz, das Ministerium des Innern, das Ministerium des
Innern für Kirchen und Schulangelegenheiten, das Ministerium
der Finanzen und das Kriegsministerium.
(fast
Untergeordnet sind denselben folgende Centralstellen
alle gleichfalls mit dem Sitz in München), nämlich
1. dem Ministerium des k. Hauses und des Aeußern das
geheime Haus= und geheime Staats-Archio, die General-
direktion der Verkehrsanstalten;
. dem Ministerium des Innern die Brandversicherungs-
kammer, das allgemeine Reichsarchiv, die Landgestütsver-
waltung, die Central-Impfanstalt, das Gendarmeriecorps;
dem Ministerium d. J. für Kirchen= und Schulangelegen-
heiten die Hof= und Staatsbibliothek, das General-Con-
servatorium der wissenschaftlichen Sammlungen des Staates,
die Central-Gemäldegallerie-Direktion, die Direktion der
Kupferstich= und Handzeichnungen-Sammlung, die Akademie
der Wissenschaften, die Akademie der bildenden Künste,
das Bayerische National-Museum, das Erzgießerei-Museum,
die Meteorologische Centralstation. die Kunstgewerbeschule
in München, dazu noch die Kunstgewerbeschule in Nüruberg;
dem Finanzministerium der oberste Rechnungshof, die
General -Bergwerks= und Salinen-Administration, die
Generaldirektion der Zölle und indirekten Steuern, die
Staatsschuldentilgungs-Commission, das Hauptmünzamt,
dazu noch die kgl. Bank in Nürnberg und die Central-=
Forstlehranstalt in Aschaffenburg;