Metadata: Europäischer Geschichtskalender. Chronik und geschichtlicher Überblick der denkwürdigen Jahre 1870 und 1871. Zweiter Band. (11a)

444 Rußland. 
5. April. Ein k. Ukas hebt das bisher bestandene sog. Organisations— 
comité für das ehemal. Königreich Polen mit dem 12. d. M. auf. 
Handschreiben des Kaisers an den Präsidenten desselben, den Statt- 
halter Gen. Graf Berg: 
„Nach Wiederherstellung der durch die Ereignisse des Jahres 1863 gestörten 
Ordnung im Czarthum Polen hatte Ich es für nothwendig befunden, in 
Bezug auf dieses Land eine Reihe organischer Maßregeln zu ergreifen, welche 
die Einführung einer dauerhaften Ordnung in demselben und die Sicherstellung 
seiner regelmäßigen Entwickelung im Einklang mit seinen wahren Bedürfnissen 
und seinem wahren Nutzen, sowie zugleich die vollständige organische Ver- 
schmelzung dieses Theiles des Reichs mit den übrigen Theilen desselben zu 
ihrem gemeinsamen Ziel haben sollten. Meine Ukase vom 19. Februar 1864 
über die Organisation der Bauern und der Dorfgemeinden bildeten die Grundlage 
dieser Neformmaßregeln. Wegen der besondern Wichtigkeit dieser Bestimmungen 
und wegen der außerordentlichen Umstände, in denen sich das Czarthum damals 
befand, hielt Ich cs für nützlich, die Hauptverwaltung aller Angelegenheiten, 
welche die Organisation der Bauern und der Dorfverwaltung in diesem Lande 
betrafen, dem durch Ukas von demselben Tage gebildeten organisirenden Comité 
im Czarthum Polen zu übertragen, wobei Ich, in Anbetracht der dieser tem- 
porären Institution gewährten ausgedehnten Rechte und der ihr auferlegten 
wichtigen und mühevollen Verpflichtungen, Ihnen den Vorsitz derselben übertrug. 
In der Folge wurde der Kreis der Thätigkeit des organisirenden Comité's 
bedeutend erweiterk, wic anläßlich der Hinzuziehung desselben zur Ausarbeitung 
anderer noch wichtigerer Maßregeln und Ausführung derselben, so auch ver- 
mittelst der Concentrirung eines bedeutenden Theils der Pflichten, welche dem 
durch die Ukase vom 10. März und 3. Juli 1867 aufgehobenen Reichsrath 
und dem Verwaltungsrath des Czarthums Polen oblagen, in demselben. 
Außerdem wurden unter nächster Mitwirkung des organisirenden Comité'S 
in der von Mir angegebenen Folge die Maßregeln in Betreff der Reform 
aller Verwaltungszweige im Königreiche in Ausführung gebracht. Diese viel- 
seitige sehr ausgedehnte Thätigkeit wurde von dem organisirenden Comité mit 
der eifrigsten Sorgfalt und mit bemerkenswerthem Erfolg erfüllt. Die Or- 
ganisation des Bauernstandes wurde vollständig durchgeführt, und Ich sehe 
mit besonderm Vergnügen, daß der Wohlstand dieser zahlreichen Bevölkerungs- 
classe, welche den Gegenstand Meiner aufrichtigsten Wünsche bildete, auf die 
dauerhafteste Weise sichergestellt ist. Zugleich wurde die Gemeindeverwaltung 
vollkommen regelrecht organisirt, und konnte, allmählich sich befestigend, den 
wesentlichen Nutzen dieser neuen Einrichtung und die volle Uebereinstimmung 
derselben mit den besondern localen Verhältnissen des Landes beweisen. Die 
in Ausführung Meiner Vorschriften vorgenommenen Reformen aller Zweige 
der Administration wurden in gleicher Weise vollständig zu Ende geführt: alle 
Centralinstitutionen, welche selbstständig im Czarthum bestanden, wurden all- 
mählich aufgehoben und alle Theile der Verwaltung erhielten eine mit den 
allgemeinen Gesetzen übereinstimmende Gouvernementsorganisation, indem sie 
den betreffenden Ministerien direct untergeordnet wurden. Die Krönung dieser 
Maßregeln wird die bevorstehende Reform der Justiz sein, deren Realisation, 
nach der allgemeinen Ordnung, eine unmittelbare Pflicht und Sorge des 
Justizministers sein soll. Auf diese Weise sind sowohl die Hauptaufgabe, 
welche dem organisirenden Comité bei seiner Bildung von Mir auferlegt 
wurde, als auch die späteren Verpflichtungen, zu denen es darauf berufen 
ward, von ihm gegenwärtig vollkommen erfüllt. Die ruhmovollen Ver- 
dienste, durch welche Sie von, neuem Ihren langjährigen lobenswerthen Dienst 
für Thrôn und Vaterland ausgezeichnet haben, werden auch in diesem Falle 
deßhalb besonders immer denkwürdig bleiben, weil die Befestigung der allge- 
meinen „Bedingungen der Staatsorganisation und des bürgerlichen Lebens im
	        
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