444 Rußland.
5. April. Ein k. Ukas hebt das bisher bestandene sog. Organisations—
comité für das ehemal. Königreich Polen mit dem 12. d. M. auf.
Handschreiben des Kaisers an den Präsidenten desselben, den Statt-
halter Gen. Graf Berg:
„Nach Wiederherstellung der durch die Ereignisse des Jahres 1863 gestörten
Ordnung im Czarthum Polen hatte Ich es für nothwendig befunden, in
Bezug auf dieses Land eine Reihe organischer Maßregeln zu ergreifen, welche
die Einführung einer dauerhaften Ordnung in demselben und die Sicherstellung
seiner regelmäßigen Entwickelung im Einklang mit seinen wahren Bedürfnissen
und seinem wahren Nutzen, sowie zugleich die vollständige organische Ver-
schmelzung dieses Theiles des Reichs mit den übrigen Theilen desselben zu
ihrem gemeinsamen Ziel haben sollten. Meine Ukase vom 19. Februar 1864
über die Organisation der Bauern und der Dorfgemeinden bildeten die Grundlage
dieser Neformmaßregeln. Wegen der besondern Wichtigkeit dieser Bestimmungen
und wegen der außerordentlichen Umstände, in denen sich das Czarthum damals
befand, hielt Ich cs für nützlich, die Hauptverwaltung aller Angelegenheiten,
welche die Organisation der Bauern und der Dorfverwaltung in diesem Lande
betrafen, dem durch Ukas von demselben Tage gebildeten organisirenden Comité
im Czarthum Polen zu übertragen, wobei Ich, in Anbetracht der dieser tem-
porären Institution gewährten ausgedehnten Rechte und der ihr auferlegten
wichtigen und mühevollen Verpflichtungen, Ihnen den Vorsitz derselben übertrug.
In der Folge wurde der Kreis der Thätigkeit des organisirenden Comité's
bedeutend erweiterk, wic anläßlich der Hinzuziehung desselben zur Ausarbeitung
anderer noch wichtigerer Maßregeln und Ausführung derselben, so auch ver-
mittelst der Concentrirung eines bedeutenden Theils der Pflichten, welche dem
durch die Ukase vom 10. März und 3. Juli 1867 aufgehobenen Reichsrath
und dem Verwaltungsrath des Czarthums Polen oblagen, in demselben.
Außerdem wurden unter nächster Mitwirkung des organisirenden Comité'S
in der von Mir angegebenen Folge die Maßregeln in Betreff der Reform
aller Verwaltungszweige im Königreiche in Ausführung gebracht. Diese viel-
seitige sehr ausgedehnte Thätigkeit wurde von dem organisirenden Comité mit
der eifrigsten Sorgfalt und mit bemerkenswerthem Erfolg erfüllt. Die Or-
ganisation des Bauernstandes wurde vollständig durchgeführt, und Ich sehe
mit besonderm Vergnügen, daß der Wohlstand dieser zahlreichen Bevölkerungs-
classe, welche den Gegenstand Meiner aufrichtigsten Wünsche bildete, auf die
dauerhafteste Weise sichergestellt ist. Zugleich wurde die Gemeindeverwaltung
vollkommen regelrecht organisirt, und konnte, allmählich sich befestigend, den
wesentlichen Nutzen dieser neuen Einrichtung und die volle Uebereinstimmung
derselben mit den besondern localen Verhältnissen des Landes beweisen. Die
in Ausführung Meiner Vorschriften vorgenommenen Reformen aller Zweige
der Administration wurden in gleicher Weise vollständig zu Ende geführt: alle
Centralinstitutionen, welche selbstständig im Czarthum bestanden, wurden all-
mählich aufgehoben und alle Theile der Verwaltung erhielten eine mit den
allgemeinen Gesetzen übereinstimmende Gouvernementsorganisation, indem sie
den betreffenden Ministerien direct untergeordnet wurden. Die Krönung dieser
Maßregeln wird die bevorstehende Reform der Justiz sein, deren Realisation,
nach der allgemeinen Ordnung, eine unmittelbare Pflicht und Sorge des
Justizministers sein soll. Auf diese Weise sind sowohl die Hauptaufgabe,
welche dem organisirenden Comité bei seiner Bildung von Mir auferlegt
wurde, als auch die späteren Verpflichtungen, zu denen es darauf berufen
ward, von ihm gegenwärtig vollkommen erfüllt. Die ruhmovollen Ver-
dienste, durch welche Sie von, neuem Ihren langjährigen lobenswerthen Dienst
für Thrôn und Vaterland ausgezeichnet haben, werden auch in diesem Falle
deßhalb besonders immer denkwürdig bleiben, weil die Befestigung der allge-
meinen „Bedingungen der Staatsorganisation und des bürgerlichen Lebens im