Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Königreichs Württemberg.

Literatur. 
I. Die Quellen des geltenden Rechts sind 
das Regierungsblatt, das seit 1806 heraus- 
gegeben wird und die Gesetze, Königlichen 
Verordnungen und Ministerialverfügungen 
von allgemeiner Bedeutung enthält, sowie 
die Amtsblätter der verschiedenen höheren 
Behörden. Das offizielle Organ der Staats- 
regierung ist der aus Staatsmitteln unter- 
haltene „Staatsanzeiger für das Königreich 
Württemberg“ (vgl. über dessen Einrich- 
tung die Ministerialverfügung v. 21. Nov. 
1907; Reg.-Bl. S. 836). 
II. Die Literatur des Staatsrechts. 
1. Bazille-Köstlin, Verfassungsurkunde für 
das Königreich Württemberg. 2. Aufl. 
Stuttgart 1907. 
2. Fleiner, F., Staatsrechtliche Gesetze 
Württembergs. Tübingen 1907. 
3. Gaupp-Göz, Staatsrecht des Königreichs 
Württemberg. 3. Aufl. Tübingen und 
Leipzig. J. ©. B. Mohr 1904. Dieses 
ausgezeichnete und grundlegende staats- 
rechtliche Werk Ludwig Gaupps, das 
in 3. Auflage von Göz herausgegeben 
worden ist, enthält auch reiche Literatur- 
angaben. 
4. Göz, Verfassungsurkunde für das König- 
reich Württemberg. Tübingen 1906. 
Bazille, Württemberr. 1
	        
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