Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Königreichs Württemberg.

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kommandeur, in den 2. Bezirken der Kommandeur 
der betreffenden Kavallerie- bzw. Feldartillerie- 
brigade Der Zivilvorsitzende ist ein höherer 
Beamter des Departements des Innern. Zur Er- 
ledigung von Reklamationen tritt der Oberersatz- 
kommission ein von der Amtskörperschaft ge- 
wähltes bürgerliches Mitglied hinzu; sie wird 
dadurch zur verstärkten Oberersatzkom- 
mission. Für jeden Oberamtsbezirk ist eine Er- 
satzkommission gebildet, welche aus dem Land- 
wehrbezirkskommandeur und dem Oberamtmann 
(Militär- und Zivilvorsitzender) besteht. Diesen 
ständigen Mitgliedern tritt bei der Musterung 
ein Infanterieoffizier hinzu; sie wird durch den 
Hinzutritt der 4 von der Amtsversammlung ge- 
wählten bürgerlichen Mitglieder zur verstärk- 
ten Ersatzkommission, der namentlich die 
Losung und die Entscheidung bzw. Begutachtung 
von Reklamationen obliegt. Die Prüfungskom- 
mission für Einjährig-Freiwillige in 
Ludwigsburg besteht aus dem Zivilvorsitzenden 
einer Oberersatzkommission, welcher den Vorsitz 
hat, einem weiteren Zivilbeamten, 2 Stabs- 
offizieren oder Hauptleuten und einigen Lehrern 
höherer Schulen. 
13. Abschnitt. Die Finanzverwaltung. 
& 49. Die Staatsfinanzverwaltung im all- 
gemeinen. 
I. Allgemeine Bemerkungen. Behufs Erfül- 
lung seiner Aufgaben braucht der Staat Sachgüter, 
also Häuser, Geld usw. Die auf Beschaffung und 
Verwendung dieser Güter gerichtete staatliche 
Tätigkeit heißt Finanzverwaltung. Die