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der Stifter) verfolgen läßt. Der gegenwärtig
regierende König ist Wilhelm II., geboren 25. Fe-
bruar 1848; regiert seit 6. Oktober 1891; ver-
mählt in zweiter Ehe mit der Königin Charlotte,
Tochter des verewigten Prinzen Wilhelm zu
Schaumburg-Lippe, geboren am 10. Oktober 1864.
Die einzige Tochter des Königs (aus erster Ehe),
Pauline, ist mit dem Erbprinzen Wilhelm Fried-
rich zu Wied vermählt.
Mitglieder des Kgl. Hauses sind nach Ar-
tikel 1 und 18 des Hausgesetzes von 1828:
1. die Gemahlin des Königs;
2. die Kgl. Witwen;
38. alle Prinzen und Prinzessinnen, welche von
dem gemeinschaftlichen Stammvater des Kgl.
Hauses (Graf Ulrich I., der Stifter, T 1265, bzw.
Herzog Friedrich Eugen, f 1797) aus einer recht-
mäßigen, ebenbürtigen, mit Genehmigung des
Königs abgeschlossenen Ehe abstammen, und zwar
die Prinzessinnen, solange sie nicht außer dem
Kgl. Hause standesmäßig vermählt sind;
4. die ebenbürtigen, mit Genehmigung des
Königs geehelichten Gemahlinnen der Prinzen des
Kgl. Hauses und deren Witwen.
Nach 818 der V.U. werden die Verhältnisse der
Mitglieder des Kgl. Hauses zum König, als Ober-
haupt der Familie, und unter sich, in einem eigenen
Hausgesetz bestimmt. Man versteht unter Haus-
gesetzen (Hausverfassungen) die besonderen Ge-
setze, welche die Vermögens-, Familien- Erbver-
hältnisse usw. der Mitglieder der Regentenfamilien
und der Familien des hohen Adels regeln. Das
württ. Hausgesetz, das, abgesehen von einigen
Änderungen, auch heute noch gilt, ist vom Jahre
1828. Nächster Thronerbe ist der Herzog Albrecht,
geboren am 23. Dezember 1865; mit diesem geht
die Erbfolge auf die katholische Linie über.