fullscreen: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

1907 113 
Muster II. 
Anstellungsschein für den Unterbeamtendienst.) 
D em (Vor- und Fomilienname, Diensigrod und Truppenleit usw) ist gegenwärtiger Au- 
stellungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
Jahren Monaten 
erteilt worden. 
Die Reichsbehörden, die Staatsbehörden aller Bundesstaaten 
und die Kommunalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen 
Staatsangehörigkeit er seit 2 Jahren besitzt, 
sind verpflichtet, seine Bewerbungen um Anstellung in einer der den Militär- 
anwärtern und den Inhabern des Anstellungsscheins vorbehaltenen Unter- 
beamtenstellen nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen zu 
  
berücksichtigen. 
Der Jnhaber bezieht eine Militärrente von Pf. monatlich. 
N. N., den Bn , :-, 19 
(Behörde, die über die Gewöhrung des 
EStempel.) Anstellungsscheins entschieden hat.) 
Alter: . Jahre. 
(Nr. des Andkeellungsscheins.) (Unterschrist des Mililärvorgesetzten.) 
(Nr. der Rentenlille) 
4) Der Andeellungsschein isl in Form eine Buches — wie die Mililärpässe — anzulegen und erhält 
einen Umschlag von gelber Farbe. Die Vorderfeite des Umschlags in, mit einem großen Reichsadler zu ver- 
sehen. Dem Un##elungsscheine werden Nachrichten über den Bezug der Reule und Über die Anmtellung seiner 
Inhaber im Zivildienste vorgedruckt.
	        
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