Contents: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechszehnter Band. 1868-1871. (16)

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Beilage III. Nr. (des Abferligungs-Registers). 
(§. 20. 
Aumeldung 
zur Ausfuhr von Taback, für welchen Steuervergümug in Anspruch 
genommen wird. 
Der unterzeichuete Tabackepflanzer (Tabackshändler, Tabacks-Fabrikant) erklärt hiermil, die nach- 
üüehend verzeichunelen Mengen an Nohlaback (fabrizirtem Taback) nach dem Ausland über das Haupt- 
Jollamt .. .. . . . . . ... versenden zu wollen, und nimmt fürt dieselben die gesetzmäßige Steuer- 
vergülung in Auspruch. 
  
Aumeldung, des Versenders. Reoisions-Befund und Abferligung. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Vorstehende Anmeldung ist heule der Dle vorstehend senn Kolll mit Taback find, 
unlerzeichnelen Amitosielle eCcoeben worden. fem nicht der Anspruch auf Gewährung der Ausfuhr- 
N —— 18. hü verloren gehen soll, dem Haupt-Zollamt zu 
„Amt. ... . . .. bis zum .... ... nilt unverlehlem Verschluß 
Unierschristen. m Ausgangsabsertigung. sh 
Die Reoision übernehmen len . . .. 
N. N. ........ Amt. 
Der Amtsvorsleher. k Unssceilen. 
N. n (L. S.) 
30
	        
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