Vorwort.
Je lebhafter und umfassender das deutsche Volk am
öffentlichen Leben in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Ver-
waltung teilnimmt, desto notwendiger wird es, das geltende
Recht durch gemeinverständliche Darstellungen dem Nicht-
juristen zugänglich zu machen. Die Grundlage unseres öffent-
lichen Lebens sind die Reichsverfassung und die Landes-
verfassungen, über deren Inhalt selbst der Gebildete im allge-
meinen nur unklare Vorstellungen hat. Ermag über griechisches
und römisches Verfassungsleben bis in Einzelheiten Auskunft
geben können, über deutsches Verfassungsrecht hat ihn die
Schule nicht belehrt.
Das Ziel dieser Schrift ist es, in die verwickelte Ma-
schinerie des deutschen Verfassungsrechts so hineinzu-
leuchten, daß sie jedermann verständlich werden kann.
Deshalb konnte ich mich nicht darauf beschränken, den
Inhalt der Reichsverfassung zu entwickeln; ich mußte
vielmehr auch die Landesverfassungen darstellen. Daß
diese letztere Darstellung nicht jede einzelne Verfassung
für sich, sondern nur die allen Verfassungen gemeinsamen
Grundzüge wiedergeben konnte, war schon durch die Rücksicht
auf die räumliche Beschränkung geboten; den praktischen
Bedürfnissen wurde aber dadurch Rechnung getragen, daß
für die 6 größeren Bundesstaaten (Preußen, Bayern,
Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen) auch die wich-
tigsten Einzelheiten erwähnt worden sind.
Stuttgart, August 1906.
Der Verfasser.