Full text: Unsere Reichsverfassung und deutsche Landesverfassungen.

Vorwort. 
  
Je lebhafter und umfassender das deutsche Volk am 
öffentlichen Leben in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Ver- 
waltung teilnimmt, desto notwendiger wird es, das geltende 
Recht durch gemeinverständliche Darstellungen dem Nicht- 
juristen zugänglich zu machen. Die Grundlage unseres öffent- 
lichen Lebens sind die Reichsverfassung und die Landes- 
verfassungen, über deren Inhalt selbst der Gebildete im allge- 
meinen nur unklare Vorstellungen hat. Ermag über griechisches 
und römisches Verfassungsleben bis in Einzelheiten Auskunft 
geben können, über deutsches Verfassungsrecht hat ihn die 
Schule nicht belehrt. 
Das Ziel dieser Schrift ist es, in die verwickelte Ma- 
schinerie des deutschen Verfassungsrechts so hineinzu- 
leuchten, daß sie jedermann verständlich werden kann. 
Deshalb konnte ich mich nicht darauf beschränken, den 
Inhalt der Reichsverfassung zu entwickeln; ich mußte 
vielmehr auch die Landesverfassungen darstellen. Daß 
diese letztere Darstellung nicht jede einzelne Verfassung 
für sich, sondern nur die allen Verfassungen gemeinsamen 
Grundzüge wiedergeben konnte, war schon durch die Rücksicht 
auf die räumliche Beschränkung geboten; den praktischen 
Bedürfnissen wurde aber dadurch Rechnung getragen, daß 
für die 6 größeren Bundesstaaten (Preußen, Bayern, 
Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen) auch die wich- 
tigsten Einzelheiten erwähnt worden sind. 
Stuttgart, August 1906. 
Der Verfasser.
	        
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