Oesterreich-
Ungarn ver-
langt eine
feierliche Er-
klärung
Serbiens.
Die 10 Forde-
rungen der
österreichisch-
ungarischen
Regierung.
86 22. Juli
offiziellle Versicherung zu verlangen, dass sie die gegen
Oesterreich - Ungarn gerichtete Propaganda verurteilt, das
heisst die Gesamtheit der Bestrebungen, deren Endziel es ist,
von der Monarchie Gebiete loszulösen, die ihr angehören, und
dass sie sich verpflichtet, diese verbrecherische und terro-
ristische Propaganda mit allen Mitteln zu unterdrücken.
Um diesen Verpflichtungen einen feierlichen Charakter zu
geben, wird die Königlich Serbische Regierung auf der ersten
Seite ihres offiziellen Organs vom 26./13. Juli nachfolgende
Erklärung veröffentlichen :
« Die Königlich Serbische Regierung verurteilt die gegen
Oesterreich-Ungarn gerichtete Propaganda, das heisst die
Gesamtheit jener Bestrebungen, deren Ziel es ist, von der
österreichisch-ungarischen Monarchie Gebiete loszutrennen,
die ihr angehören, und sie bedauert aufrichtigst die grauen-
haften Folgen dieser verbrecherischen Handlungen.
Die Königlich Serbische Regierung bedauert, dass ser-
bische Offiziere und Beamte an der vorgenannten Propaganda
teilgenommen und damit die freundnachbarlichen Beziehun-
gen gefährdet haben, die zu pflegen sich die Königliche Re-
gierung durch ihre Erklärung vom 31. März 1909 eierlichst
verpflichtet hatte.
Die Königliche Regierung, die jeden Gedanken oder
jeden Versuch einer Einmischung in die Geschicke der Be-
wohner was immer für eines Teiles Oesterreich-Ungarns
missbilligt und zurückweist, erachtet es für ihre Pflicht, die
Offiziere und Beamten und die gesamte Bevölkerung des Kö-
nigreichs ganz ausdrücklich aufmerksam zu machen, dass sie
künftighin mit äusserster Strenge gegen jene Peronen vor-
gehen wird, die sich derartiger Handlungen schuldig machen
sollten, Handlungen, denen vorzubeugen und die zu unter-
drücken sie alle Anstrengungen machen wird.»
Diese Erklärung wird gleichzeitig zur Kenntnis der König-
lichen Armee durch einen Tagesbefehl Seiner Maiestät des
Königs gebracht und in dem offiziellen Organ der Armee ver-
öffentlicht werden.
Die Königlich Serbische Regierung verpflichtet sich
überdies,
1. iede Publikation zu unterdrücken, die zum Hass und zur
Verachtung der Monarchie aufreizt und deren allgemeine Ten-
denz gegen die-territoriale Integrität der letzteren gerichtet ist,
2. sofort mit der Auflösung des Vereins « Narodna Od-
brana» vorzugehen, dessen gesamte Propagandamittel zu kon-