Full text: Das Regenbogen-Buch - Die europäischen Kriegsverhandlungen.

Oesterreich- 
Ungarn ver- 
langt eine 
feierliche Er- 
klärung 
Serbiens. 
Die 10 Forde- 
rungen der 
österreichisch- 
ungarischen 
Regierung. 
86 22. Juli 
  
  
offiziellle Versicherung zu verlangen, dass sie die gegen 
Oesterreich - Ungarn gerichtete Propaganda verurteilt, das 
heisst die Gesamtheit der Bestrebungen, deren Endziel es ist, 
von der Monarchie Gebiete loszulösen, die ihr angehören, und 
dass sie sich verpflichtet, diese verbrecherische und terro- 
ristische Propaganda mit allen Mitteln zu unterdrücken. 
Um diesen Verpflichtungen einen feierlichen Charakter zu 
geben, wird die Königlich Serbische Regierung auf der ersten 
Seite ihres offiziellen Organs vom 26./13. Juli nachfolgende 
Erklärung veröffentlichen : 
« Die Königlich Serbische Regierung verurteilt die gegen 
Oesterreich-Ungarn gerichtete Propaganda, das heisst die 
Gesamtheit jener Bestrebungen, deren Ziel es ist, von der 
österreichisch-ungarischen Monarchie Gebiete loszutrennen, 
die ihr angehören, und sie bedauert aufrichtigst die grauen- 
haften Folgen dieser verbrecherischen Handlungen. 
Die Königlich Serbische Regierung bedauert, dass ser- 
bische Offiziere und Beamte an der vorgenannten Propaganda 
teilgenommen und damit die freundnachbarlichen Beziehun- 
gen gefährdet haben, die zu pflegen sich die Königliche Re- 
gierung durch ihre Erklärung vom 31. März 1909 eierlichst 
verpflichtet hatte. 
Die Königliche Regierung, die jeden Gedanken oder 
jeden Versuch einer Einmischung in die Geschicke der Be- 
wohner was immer für eines Teiles Oesterreich-Ungarns 
missbilligt und zurückweist, erachtet es für ihre Pflicht, die 
Offiziere und Beamten und die gesamte Bevölkerung des Kö- 
nigreichs ganz ausdrücklich aufmerksam zu machen, dass sie 
künftighin mit äusserster Strenge gegen jene Peronen vor- 
gehen wird, die sich derartiger Handlungen schuldig machen 
sollten, Handlungen, denen vorzubeugen und die zu unter- 
drücken sie alle Anstrengungen machen wird.» 
Diese Erklärung wird gleichzeitig zur Kenntnis der König- 
lichen Armee durch einen Tagesbefehl Seiner Maiestät des 
Königs gebracht und in dem offiziellen Organ der Armee ver- 
öffentlicht werden. 
Die Königlich Serbische Regierung verpflichtet sich 
überdies, 
1. iede Publikation zu unterdrücken, die zum Hass und zur 
Verachtung der Monarchie aufreizt und deren allgemeine Ten- 
denz gegen die-territoriale Integrität der letzteren gerichtet ist, 
2. sofort mit der Auflösung des Vereins « Narodna Od- 
brana» vorzugehen, dessen gesamte Propagandamittel zu kon-
	        
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