3. August 349
Sir E. Grey machte mich darauf aufmerksam, dass die
Erwähnung einer Operation über die Nordsee hin den
Schutz gegen eine Demonstration im atlan-
tischen Ozean mit einbegriffe.
Die Erklärung über das Eingreifen der englischen Flotte
muss als die enzelische Regierung bindend be-
trachtet werden. Sir E. Grey hat mir das versichert und hin-
zugefügt, hiermit sei die französische Regierung in der Lage,
die Kammern davon zu verständigen.
Als ich auf die Botschaft zurückkehrte, erhielt ich Ihre
telegraphische Mitteilung über das deutsche Ultimatum an Bel-
gien. Ich habe es sofort Sir E. Grey mitgeteilt.”)
Der belgische Minister des Aeusseren, Herr Davignon, über-
reicht dem deutschen Gesandten, von Below-Saleske,
folgende Note:
Graubuch Nr. 22.
Brüssel.
Durch ihre Note vom 2. August 1914 hat die deutsche
Regierung wissen lassen, dass zuverlässigen Nachrichten zu-
folge französische Streitkräfte die Absicht hätten, an der Maas-
strecke Givet-Namur aufzumarschieren, und dass Belgien trotz
besten Willens nicht im Stande wäre, einen französischen Vor-
marsch ohne Hülfe abzuwehren.
Die deutsche Regierung erachte sich in die Notwendig-
keit versetzt, diesem Angriffe vorzubeugen und das belgische
Gebiet zu verletzen. Unter diesen Umständen schlägt Deutsch-
land der königlichen Regierung vor, ihm gegenüber eine
freundliche Haltung einzunehmen, und verpflichtet sich, beim
Friedensschlusse den Besitzstand und die Unabhängigkeit des
Königreiches im vollen Umfange zu garantieren. Die Note fügt
hinzu, dass, wıeenn Belgien dem Vormarsche der deutschen
Truppen Schwierigkeiten entgegenstellt, Deutschland gezwun-
gen wäre, Belgien als Feind zu betrachten und die spätere Re-
gelung des Verhältnisses beider Staaten zu einander der Ent-
scheidung der Waffen zu überlassen.
Diese Note hat bei der königlichen Regierung tiefes und
schmerzliches Erstaunen hervorgerufen.
Die Absichten, die sie Frankreich beimisst, stehen im
Widerspruche zu den formellen Erklärungen, die uns am
G1b.Nr. 143. ?) Auch dieses Versprechen wurde also, wie aus
diesem Telegramm in aller Klarheit ersichtlich, vor dem Bekannt-
werden des deutschen Uitimatums an Belgien erteilt.
Belgien ver-
weigert
Deutschland
den Durch-
marsch.