370 17. August
stehenden von der Kaiserlich Japanischen Regierung erteilten
Ratschläge enthält, sich genötigt sehen wird, so vorzugehen,
wie sie es nach der Lage der Sache für notwendig befinden
wird.?)
Neuausg. d. Wb. Abschn. 3, Nr. 29, ?) Am 20. August über-
reichte der japanische Botschafter, ohne Auftrag, zwecks persönlicher
Information dem Grafen Berchtold das Telegramm, in dem die japanische
Regierung ihren Vertreter von dem Ultimatum verständigte. Dieses
Telegramm enthält nach Rb. 66, wenn auch nicht ganz im Wortlaut,
die letzten drei Abschnitte des obenstehenden Dokuments, die durch
folgende beiden Stücke eingeleitet und abgeschlossen werden:
. «Die japanische Regierung, welche die gegenwärtige Situ-
ation in ernste Erwägung zieht, ist auf Grund eines vollen Ein-
vernehmens mit der britischen Regierungzudem Zwecke,
den allgemeinen Frieden in den Gebieten von Ostasien zu befestigen
und zu erhalten, was eines der Ziele des anglo-japanischen Bündnisses
bildet, zu dem Entschlusse gelangt, die notwendigen bezüglichen
Massnahmen gemeinsam mit Grossbritannien zu ergreifen; bevor jedoch
die japanische Regierung zu solchen schreitet, hat sie es für ange-
messen erachtet, sich an die deutsche Regierung mit einer freundschaft-
lichen Aufforderung zu wenden, welche dieser am 15. August 1914 in
folgender Fassung übermittelt wurde.» (Folgt der Text.)
2. «Es ist aufrichtig zu hoffen, dass der erwähnten Aufforde-
rung, für deren Beantwortung so reichliche Zeit gewährt werde, von
der deutschen Regierung stattgegeben werden wird; sollte sie aber
bedauerlicherweise dieser Aufforderung nicht Folge leisten, so wird
sich die japanische Regierung gezwungen sehen, die notwendigen
Massnahmen zur Erreichung ihres Zieles zu ergreifen.
Der Grund, welcher die kaiserliche Regierung veranlasste, ihre
gegenwärtige Haltung einzunehmen, ist, wie bereits erwähnt, kein
anderer als die gemeinsamen Interessen Japans und
Grossbritanniens, welche in dem anglo-japanischen Bündnisse
angeführt sind, durch die Festigung der Grundlage für den dauernden
Frieden in den Gebieten von Östasien zu wahren. Die japanische Re-
gierung hat keineswegs die Absicht, sich in eine Politik
territorialer Expansion einzulassen, noch hat sie andere
eigennützige Pläne. Daher ist die kaiserlich japanische Regierung ent-
schlossen, mit der grössten Sorgfalt die Interessen dritter Mächte in
Ostasien zu respektieren und sie nicht im geringsten zu verletzten. >