Full text: Das Regenbogen-Buch - Die europäischen Kriegsverhandlungen.

370 17. August 
  
  
stehenden von der Kaiserlich Japanischen Regierung erteilten 
Ratschläge enthält, sich genötigt sehen wird, so vorzugehen, 
wie sie es nach der Lage der Sache für notwendig befinden 
wird.?) 
Neuausg. d. Wb. Abschn. 3, Nr. 29, ?) Am 20. August über- 
reichte der japanische Botschafter, ohne Auftrag, zwecks persönlicher 
Information dem Grafen Berchtold das Telegramm, in dem die japanische 
Regierung ihren Vertreter von dem Ultimatum verständigte. Dieses 
Telegramm enthält nach Rb. 66, wenn auch nicht ganz im Wortlaut, 
die letzten drei Abschnitte des obenstehenden Dokuments, die durch 
folgende beiden Stücke eingeleitet und abgeschlossen werden: 
. «Die japanische Regierung, welche die gegenwärtige Situ- 
ation in ernste Erwägung zieht, ist auf Grund eines vollen Ein- 
vernehmens mit der britischen Regierungzudem Zwecke, 
den allgemeinen Frieden in den Gebieten von Ostasien zu befestigen 
und zu erhalten, was eines der Ziele des anglo-japanischen Bündnisses 
bildet, zu dem Entschlusse gelangt, die notwendigen bezüglichen 
Massnahmen gemeinsam mit Grossbritannien zu ergreifen; bevor jedoch 
die japanische Regierung zu solchen schreitet, hat sie es für ange- 
messen erachtet, sich an die deutsche Regierung mit einer freundschaft- 
lichen Aufforderung zu wenden, welche dieser am 15. August 1914 in 
folgender Fassung übermittelt wurde.» (Folgt der Text.) 
2. «Es ist aufrichtig zu hoffen, dass der erwähnten Aufforde- 
rung, für deren Beantwortung so reichliche Zeit gewährt werde, von 
der deutschen Regierung stattgegeben werden wird; sollte sie aber 
bedauerlicherweise dieser Aufforderung nicht Folge leisten, so wird 
sich die japanische Regierung gezwungen sehen, die notwendigen 
Massnahmen zur Erreichung ihres Zieles zu ergreifen. 
Der Grund, welcher die kaiserliche Regierung veranlasste, ihre 
gegenwärtige Haltung einzunehmen, ist, wie bereits erwähnt, kein 
anderer als die gemeinsamen Interessen Japans und 
Grossbritanniens, welche in dem anglo-japanischen Bündnisse 
angeführt sind, durch die Festigung der Grundlage für den dauernden 
Frieden in den Gebieten von Östasien zu wahren. Die japanische Re- 
gierung hat keineswegs die Absicht, sich in eine Politik 
territorialer Expansion einzulassen, noch hat sie andere 
eigennützige Pläne. Daher ist die kaiserlich japanische Regierung ent- 
schlossen, mit der grössten Sorgfalt die Interessen dritter Mächte in 
Ostasien zu respektieren und sie nicht im geringsten zu verletzten. >
	        
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