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die den in dem diese Überschrift tragenden Abschnitt
des preuß. Mil.StGB. v. 1845 aufgeführten entsprechen, so
die $$ 64—70, 121, 150, 151 Mil.StGB.
Die 88 99 und 100 Mil.StGB. dagegen finden auf
Zivilpersonen im Inland gar keine Anwendung!),
Daher ist $ 9d BZG. noch in Geltung.
»Verleitensuchen« bedeutet Versuch der Anstiftung?).
Hier ist die Anstiftung im Gegensatz zu $ 9c BZG. auch
bei Erfolg aus $ 9 zu bestrafen, wenn die Anstiftung eine
mildere Bestrafung ergeben würde.
Die Tat kann nur vorsätzlich begangen werden.
Häufig wird Gesetzeskonkurrenz mit $ 112 und 49a
StGB. sowie mit den 88 99, 100 MStGB. vorliegen; es
erfolgt dann die strengere Bestrafung nach einer dieser
Bestimmungen.
Das Reichsgericht hat sich in seinem Urteil vom
10. Mai 1915°) mit der Auslegung des $ 9d BZG. befaßt
und dessen Anwendungsgebiet erläutert:
Es handelte sich darum, daß der Angeklagte nach
der Feststellung des Landgerichts den Willen gehabt hat,
durch seine Reden auf den anwesenden Sohn und die
übrigen Soldaten dabin einzuwirken, daß der erstere sich
durch Anlegung zu enger Stiefel wunde Füße verschaffte
und dadurch lazaretikrank werde, die anderen aber unter
dem Einfluß der Vorstellung, ein Bekämpfen gegen den
Feind sei erfolglos, sich des in 885 2.1 Mil.StGB. be-
drohten Verbrechens schuldig machten,
1) 8 99: »Woer eine Person des Soldatenstandes zur
Verweigerung des Gehorsams usw.«, 8 100: »Wer mehrere Per-
sonen des Soldatenstandes aufreizt oder auffordert«.
2) Vgl. v. Nicolai 8. 28.
3) Urteil I 204/15, DJZ. 1915, 8. 925.