Full text: Der Belagerungszustand, insbesondere in seiner Bedeutung für Strafrecht und Strafprozess.

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Strafgesetz im Sinne des $ 2 II StGB. Der Täter ist viel- 
mehr wegen früherer strafbarer Handlungen auch gemäß 
& 9b BZG. zu verurteilen«.) 
6) Über die Art der Erlassung und Bekanntmachung 
der Anordnungen sagt das Gesetz nichts. 
Stenglein!) meint, daß mindestens die Form, in der 
Polizeiverordnungen verkündet werden, erforderlich sei. 
Dem ist jedoch nicht beizutreten, vielmehr ist in 
Übereinstimmung mit dem Reichsgericht Formfreiheit an- 
zunehmen. Die Verbote können den einzelnen unmittelbar 
davon berührten Personen direkt mündlich oder schrift- 
lich, in einfacher Schriftform oder im Wege der Zu- 
stellung, bekanntgegeben werden. 
Soll die Anordnung zur allgemeinen Kenntnis ge- 
bracht werden, so ist irgend welche öffentliche Bekannt- 
gabe erforderlich; es genügt dabei jede Art der Bekannt- 
machung, »von der mit großer Wahrscheinlichkeit an- 
genommen werden kann, daß das Verbot zur Kenntnis 
der Allgemeinheit und damit auch der in erster Linie 
getroffenen Kreise gelangen wird. So RG. v. 14. Jan. 
1915 II1 1047/14 und in vielen anderen Entscheidungen; 
ferner KG. I Strafsenat vom 22. 3.1915 1 W 38/15, DJZ. 
1915, S. 527£., vgl. ferner Konrad, Galli®), vgl, $8 II 
bayer. Vollz. Vorschr. v. 13. März 1913: Die Anordnungen 
der im Art.4 Nr. 2 des bayer. Kriegsz. Ges. v. 5.Nov. 1912 
bezeichneten Art sind, »wenn sie sich nicht an bestimmte 
einzelne Personen wenden, in geeigneter Weise öffentlich 
bekannt zu machen«. 
Der Militärbefeblshaber kann das Verbot selbst be- 
  
1)a.a. 0.2.9 zu $9. 
2) D. Strafr.-Ztg. 1915 8. 5, 332,
	        
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