das Recht der Enteignung an Schweinen zu den amtlich fest-
gesetzten Marktpreisen zu. (Siehe hierzu Bekanntmachung des
Rats der Stadt Leipzig S. 127 „Ordnung des städtischen
Fleischverkaufes usw." betreffend unter Rubrik Gesetze und Ver-
ordnungen.)
Die Beschlagnahme der Getreide- und Mehlvorräte erfolgte
auf Grund einer Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915
sowie den später erfolgten Abänderungen zur Sicherstellung der
Brotversorgung. Die Beschlagnahme erstreckt sich auf alle
Mehl- und Getreidevorräte außer Saatgetreide, die einen
Doppelzentner übersteigen und nicht Eigentum des Reiches oder
eines deutschen Bundesstaates oder der Kriegsgetreidegesellschaft
m. b. H. in Berlin oder der Zentraleinkaufs-Gesellschaft sind.
Diese Maßnahmen greifen weit tiefer in das wirtschaft.
liche Leben unseres Volkes ein als alle vorhergehenden Anord-
nungen. Sie treffen jede Person und jeden Stand ohne Aus-
nahme. Sie sind aber verordnet um eine ausreichende und
gleichmäßige Ernährung unseres Volkes mit Brotgetreide zu
gewährleisten.
Zur Erreichung dieses Zieles blieben nur zwei Wege: ent-
weder eine ganz außerordentliche Erhöhung der Brotgetreide-
preise, deren starker Druck den Verbrauch eingeschränkt und
namentlich die Verfütterung ausgeschlossen hätte, oder die Be-
schlagnahme aller Brotgetreidevorräte und ihre Verteilung an
die Kommunalverbände nach dem Verhältnis der zu ernähren-
den Bevölkerung. AIm dem deutschen Volke eine weitgehende
Verteuerung des Brotes zu ersparen, haben sich die Bundes-
regierungen entschlossen, den zweiten Weg zu gehen. Die ge-
troffenen Maßnahmen geben uns die Sicherheit, daß der Plan
unsrer Feinde, Deutschland auszuhungern, vereitelt ist. Dem-
gegenüber muß jede etwaige Rücksicht auf Lebensgewohnheiten
und persönliches Interesse zurücktreten.
Die Regelung des Brotgetreideverkehres ist im Gegensatz
zu den Bekanntmachungen von 1914 für 1915 nach einer Be-
stimmung vom 15. August 1915 nur den Kommunalverbänden
übertragen. Die Versorgung der Verbände mit Getreide kann
einmal durch Selbstbewirtschaftung erfolgen oder durch die
Kriegsgetreidegesellschaft in Berlin. Der Kommunalverband
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