Leipzig bezieht sein Mehl von der Kriegsgetreidegesellschaft, da
die Flur Leipzig nicht genug Getreide erzeugen kann.
Auf Grund des § 36 der oben angeführten Bundesrats-
verordnung sind Bestimmungen über die Beschränkung des Brot-
verbrauchs auch von dem Nate der Stadt Leipzig, (siehe die Be-
kanntmachung S. 112 u. ff.), erlassen worden. Der Verbrauch von
Brot, Mehl usw. ist folgendermaßen für die Woche festgesetzt, daß
1. Kinder unter 1 Jahr 7 Semmelmarken, lautend je auf
eine Semmel oder 75 g Zwieback oder 60 8 Mehl,
2. Kinder vom l. bis zum vollendeten 6. Lebensjahre 3 Pfd.
Brot oder entsprechend Mehl, Semmel oder Zwieback,
3. über 6 Jahre alte Personen 4 Pfd. Brot oder Mehl,
Semmel oder Zwieback erhalten können.
Außerdem können auf Antrag über 12 Jahre alte Per-
sonen eine Zusatzmarke über 1 Hfd. Roggenbrot für die Woche
erhalten.
Die Ausgabe der nicht übertragbaren Brotkarte er-
folgt durch freiwillige ehrenamtliche Helfer. Diese stellen den
Haushaltungen die Karten nach erfolgter Feststellung der Zahl
und des Alters der Personen des einzelnen Haushaltes direkt
zu. Die in der Zwischenzeit von einer Brotkartenausgabe zur
anderen eintretenden Veränderungen sind bei den Kartenaus-
gabestellen des jeweiligen Bezirkes zu melden. Es bestehen
folgende Bezirksausgabestellen:
Bezirks=
ur- Unter- «-
derar Geschäftsstelle
1 1a 1. Bezirksschule, Glockenstr. 6.
ib Hüfsschuk, Jo annisplag 7.
2 23 2. Bezirksschule, orckstr., L.--Reudnig.
2b 5. Realschule, Möbiusstr. 8, L.-Reudnitz.
3 3a Vortbeldungeschule für Mädchen, Hohe Ser. 45.
4 4n 4. Bezirks- (und U Bürger.) schule, Vorkstr. 2—4.
5 5 a 5. Bezirksschule, S 1/3.
6 6a 6. Moltkestr. F.
7 7 a 7. Bezirks= (und Ul. Bürger.) schue, Johannisplatz 6/7.
8 84 8. Bezirksschule, Scharnhorststr.
9 9a 9. " Konradstr. 67, go Voltmarsdors.
10 10 a 10. „ riesenstr. 8, v. Lindenau.
11 11a 11 Anger- Crottendorf Martinstr. 7.
12 12a12 Zille retr. 9, L. Thonberg.
13 13 a 13 » Saalfelder Str. S.Lindenau.
14 14a 14 EILEIEI
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