III. Städtische und private Wohl-
fahrtspflege.
A. Allgemeine Einrichtungen.
1. Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege
Gefallenen.
Geschäftsstelle: Berlin XW 40, Alsenstr. 10.
Ehren- Präsidium: Dr. v. Bethmann--Hollweg, Reichskanzler;
Dr. Delbrück, Staatsminister, Staatssekretär des Innern und
Vize-räsident des Staatsministeriums.
Die Sciftung hat die Aufgabe, die im Militärhinterbliebenen=
gesetz vorhandenen Härten und Lücken auszugleichen. Sie ge-
währt Witwen und Waisen Gefallener Unterstützung zur Be-
rufsausbildung bzw. zur Gründung einer Existenz, und nimmt
sich auch vornehmlich der Mütter und sonstigen Angehörigen
an, welchen Kriegsrente nicht zusteht, die aber von dem Ge-
fallenen ernährt worden sind.
2. Das Rote Kreuz.
a) Die Deutschen Vereine vom Noten Kreuz.
Der Hauptzweck des Roten Kreuzes ist Unterstützung des
Humanitätswesens in der Fürsorge für die im Felde verwun-
deten und erkrankten Krieger. In Vorbereitung der Kriegs.
geschäfte besteht bereits im Frieden ein Kriegsarbeitsplan.
Die gemeinschaftlichen Angelegenheiten des gesamten deutschen
Roten Kreuzes werden von dem Zentralkomitee der Deutschen
Vereine vom Roten Kreuz in Berlin, Herrenhaus, Leipziger
Straße 3 geregelt, das sich aus Vertretern aller in den einzel-
nen Bundesstaaten vorhandenen Landesvereinen zusammensetzt.
b) Der Landesausschuß vom Noten Kreuz im
Königreich Sachsen.
Dresden, Zinzendorfstr. 17.
Der Landesausschuß vom Roten Kreuz im Königreich
Sachsen beruht auf einer übereinkunft, die zwischen dem Albert-
Verein und dem Landesverein vom Roten Kreuz abgeschlossen
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